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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R007315
- Ersteintrag: 04.04.2025
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alt-Moabit 9110559 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302191570
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E-Mail-Adressen:
- dbfk@dbfk.de
- adjei@dbfk.de
- klapper@dbfk.de
- tackenberg@dbfk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Peter Tackenberg BScN, MScN
- Ingo Böing B.Sc., M.Sc.
- Dr. Bernadette Klapper
- Vera Lux
- Stefan Werner
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17.222 Mitglieder am 31.12.2024, davon:
- 17.218 natürliche Personen
- 4 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Deutscher Pflegerat e. V.
- European Federation of Nurses Association - EFN
- International Council of Nurses - ICN
- European Forum of National Nursing and Midwifery Associations - EFNNMA
- Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft - DGP
- Bundesverband Managed Care - BMC
- Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag - GDK
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Pflegeversicherung; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck Der Verband stellt sich die Aufgabe, sich der beruflichen Pflege, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfe Bedürftiger zu widmen. Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Pflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich insbesondere auf: Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeberufe. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u. a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten etc. Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen. Qualitätssicherung der Pflege z. B. durch Fort- und Weiterbildung. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung. Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts. Förderung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge. Herausgabe einer Publikation zur Information der Mitglieder über die Verbandsarbeit, Zurverfügungstellung von Fachinformationen sowie Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Medien. Vertretung der Interessen von (Einzel-)Selbständigen und Inhaberinnen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gesetzgeber und in Verhandlungen mit den Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene. Der Verband kann auch Träger von Einrichtungen der Krankenversorgung und Altenhilfe im Sinne der Abgabenordnung sein. Er kann insbesondere selbst gemeinnützige Körperschaften gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und so gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977“ in der jeweils gültigen Fassung dienen. Der DBfK gehört dem International Council of Nurses (ICN) an und vertritt die Berufsangehörigen in weiteren internationalen Organisationen.
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Beschreibung:
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz Datum des Referentenentwurfs: 03.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2503170052 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.180.001 bis 1.190.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23