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Offene Tore e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R007256
- Ersteintrag: 24.02.2025
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Offene Tore e.V.Singerstraße 10910179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493013880755
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E-Mail-Adressen:
- info@freiheitsfonds.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2410,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dr. Vivian Kube
- Arne Semsrott
- Hannah Vos
- Leonard Ihßen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 10.02.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Politisches Leben, Parteien; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Personenverkehr
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Offene Tore e.V. wirbt für die Modernisierung des deutschen Strafrechts - insbesondere für die Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket. Der Paragraf §265a StGB ("Erschleichen von Leistungen"), bringt jährlich schätzungsweise 9.000 Menschen in Haft, weil sie zu wenig Geld für ein paar Tickets im öffenlichen Nahverkehr hatten. Eine Rechtsnorm, die Menschen in Armut kriminalisiert und dazu führt, dass die Justiz und ihr Haushalt unnötig belastet werden. Eine Reform war im Jahr 2024 bereits geplant. Der Gesetzentwurf des damaligen Justizministers Marco Buschmann lag bereits vor, doch wegen dem frühzeitigen Koalitionsbruch wurde die Reform verschleppt. Der Verein spricht sich für die ersatzlose Streichung der veralteten Rechtsnorm aus. Mit der begleitenden Kampagne "Freiheitsfonds" des gemeinnützigen Vereins, werden betroffene Inhaftierte mittels Spendengelder freigekauft. Auf diesem Weg konnten dem Staat berits rund 17 Mio. Euro gespart werden. Denn die Haftstrafen sind nicht nur sozialschädlich, sie kosten den Staat auch jährlich rund 120 Mio. Euro. Jeder verhinderte Hafttag spart den Staat 200 Euro. Zwecke des Vereins sind die Förderung - der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, - Kriminalprävention - die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder auf Grund ihrer finanziellen Situation im Sinne von § 53 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Satzungszwecke verfolgt der Verein durch die Gewährung von finanzieller Unterstützung für Strafgefangene, deren wirtschaftliche Notlage Grund ihrer Inhaftierung ist. Die finanzielle Unterstützung wird nur solchen Personen gewährt, die ausschließlich aufgrund einer oder mehrerer Verurteilungen zu einer Geldstrafe gemäß § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, nachdem sie aufgrund der persönlichen finanziellen Situation die Geldstrafe nicht zahlen konnten. Der Verein bezahlt den noch offenen Geldbetrag aus der verhängten Strafe für die betroffenen mittellosen Personen und bewirkt so, dass sie nicht weiter dem Alltag in einer Justizvollzugsanstalt ausgesetzt sind. Damit soll eine (weitere) Kriminalisierung der Personen verhindert und eine Hilfestellung für ein künftiges Leben ohne Straftaten gegeben werden. Darüber hinaus betreibt der Verein Aufklärungsarbeit durch Veröffentlichungen und Veranstaltungen in Bezug auf Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Bagatelldelikten wie dem Erschleichen von Leistungen.
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Modernisierung des Strafrechts - Streichung des Paragrafen 265a StGB
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Beschreibung:
§265a StGB muss aus dem Strafrecht gestrichen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14257 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Öffentliche Hand – BundWoldegker Chaussee 35, 17235 NeustrelitzBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroUnterstützung bei der digitalen Entwicklung des Vereins
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
140.001 bis 150.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 03/23 bis 12/23