- Registernummer: R007195
- Ersteintrag: 07.01.2025
- Letzte Änderung: 22.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 22.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o ZV Bäckerhandwerk Neustädtische Kirchstraße 7a10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491727760749
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E-Mail-Adressen:
- info@bargeld-zaehlt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Friedemann Berg
- Thomas Rose
- Dipl. Ing. Oliver Krist
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9 Mitglieder am 20.12.2024, davon:
- 5 natürliche Personen
- 4 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Kultur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung setzt sich „Bargeld zählt e. V.“ für den Erhalt und die Stärkung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland ein. Hierzu werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um auf die gesellschaftliche Bedeutung von Bargeld für Datenschutz, finanzielle Teilhabe und Krisensicherheit hinzuweisen. Der Verein erstellt und verbreitet Positionspapiere, in denen auf die Risiken einer ausschließlichen Digitalisierung des Zahlungsverkehrs aufmerksam gemacht wird. Außerdem werden direkte Anschreiben an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger versendet, um konkrete Gesetzesinitiativen oder Regulierungsmaßnahmen kritisch zu begleiten. "Bargeld zählt e. V." organisiert Informations- und Diskussionsveranstaltungen, wie parlamentarische Abende und Fachgespräche, bei denen Mitglieder des Bundestages, Regierungsvertreterinnen und -vertreter sowie Fachleute aus Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den politischen Dialog zu fördern und die Vorteile des Bargeldes als sicheres, unabhängiges Zahlungsmittel hervorzuheben. In Einzelfällen werden zudem Stellungnahmen und Gutachten zu geplanten gesetzlichen Regelungen, die den Bargeldverkehr betreffen, erarbeitet und den zuständigen Gremien übermittelt.
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Einführung eines Bargeldschutzgesetzes
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Beschreibung:
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 04/24 bis 12/24