- Registernummer: R006917
- Ersteintrag: 07.08.2024
- Letzte Änderung: 20.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatperson
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 08/24 bis 12/24Keine Finanzierungsquelle
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 08/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 08/24 bis 12/240,01
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Mitgliedschaften (1):
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Ich setze mich für die Gleichstellung von Vätern und Müttern in der Familienpolitik und im Familienrecht, sowie den damit verbundenen Bereichen, ein. Ich möchte insbesondere die Wichtigkeit und die Verantwortung der leiblichen Väter, unabhängig des Beziehungsstatus der Eltern, für ihre Kinder fördern. Eine gleichermaßen verpflichtete Elternschaft beinhaltet das Recht des Kindes auf Vater und Mutter ab Geburt. Hierzu wende ich mich an die zuständigen Stellen und beteilige mich u.a. durch Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren.
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Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
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Beschreibung:
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Datum des Referentenentwurfs: 13.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 08/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 08/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro