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Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006671
- Ersteintrag: 01.05.2024
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Arnulf-Klett-Platz 370173 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4971128046413
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E-Mail-Adressen:
- bundesverband@vwa.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Univ.-Prof. Dr. Ernst Troßmann
- Jens Schmidt
- Torsten Fritz
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Gesamtzahl der Mitglieder:
24 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VWA-Bundesverband informiert über das Tätigkeitsfeld der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien und die Qualität ihrer Lehr- und Studiengangs-Abschlüsse.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Förderungsfähigkeit nach §2 Abs. 1 AFBG
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Beschreibung:
Nach §2 Abs.1 AFBG ist die Förderungsfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen auf Abschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen beschränkt. Dies hat markante wettbewerbsbeschränkende Wirkungen, da damit kammereigene Anbieter (etwa der IHK oder der HWK) faktisch bevorzugt werden. Der VWA-Bundesverband setzt sich dafür ein, die Förderungsfähigkeitn auf gleichwertige Qualifikationen und Abschlüsse zu erweitern, um damit die bestehenden wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen zu beseitigen. Nach Satz 2 ist dies derzeit lediglich für "Fortbildungsabschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft" möglich.
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Betroffenes geltendes Recht: AFBG
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Interessenbereiche: Berufliche Bildung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23