- Registernummer: R006377
- Ersteintrag: 06.12.2023
- Letzte Änderung: 03.08.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.08.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Aachener Straße 510713 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493082007580
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E-Mail-Adressen:
- info@dhpv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2510.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Susanne Kränzle
- Paul Herrlein
- Benno Bolze
- Schulze Cora
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Gesamtzahl der Mitglieder:
125 Mitglieder am 18.06.2025, davon:
- 80 natürliche Personen
- 45 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- European Association for Palliative Care
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Gesundheitsversorgung; Pflege
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband fördert, repräsentiert und vertritt als Dachverband die Interessen seiner Mitglieder (gemeinnützige Organisationen und Institutionen sowie Einzelmitglieder) in Fragen der Hospizarbeit und Palliativversorgung in allen bundesweiten und internationalen Belangen. Insbesondere ist der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband die Vertretung gegenüber der Bundesregierung, den parlamentarischen, gesellschaftlichen und anderen politischen Gremien sowie gegenüber den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern sowie den weiteren Gremien der Selbstverwaltung.
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Assistierter Suizid und Suizidprävention
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Beschreibung:
1) Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Suizidprävention 2) Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid, um vulnerable Personen zu schützen und mehr Transparenz hinsichtlich der durchgeführten assistierten Suizide herzustellen 3) Kein assistierter Suizid für Kinder und Jugendliche 4) Niemand (auch keine Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) dürfen verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten oder zu dulden 5) Ausbau der Hospizarbeit und Paliativversorgung, u.a. Vorhalten und Finanzierung von Palliative-Care-Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen 6) Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzlugs) 7) aktive direkte Sterbehilfe muss weiterhin strafbewehrt bleiben
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2332 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Telematikinfrastruktur in der Hospizarbeit und Palliativversorgung
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Beschreibung:
Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur für Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung Der DHPV setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur ein. Gegenstand ist insbesondere die Frage, welche Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung von den gesetzlichen Vorgaben zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfasst werden. Ziel ist eine rechtssichere und den jeweiligen Versorgungsstrukturen entsprechende Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen.
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
570.001 bis 580.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- Landesverbände Bayern, Niedersachsen und NRW
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25