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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 02.07.2024
Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern
Zusammenschluss der Sprecher*innen der Konvente der wissenschaftlichen Mitarbeitenden der bayerischen Landesuniversitäten und der kath. Universität Eichstätt und jeweils einer+m Stellvertreter*in
- Registernummer: R006162
- Ersteintrag: 04.08.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitnehmerverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Isenschmidstr. 1581545 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49896253689
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E-Mail-Adressen:
- emmer@lmu.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
20 Mitglieder am 25.06.2023
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aus der Satzung: §2 Aufgaben des Landesverbandes (1) Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern vertritt die in Bayern an Hochschulen tätigen Wissenschaftler, insbesondere aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Vertretung kann auf Wissenschaftler an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bayern erweitert werden, soweit an diesen Einrichtungen mehr als 50 Wissenschaftler tätig sind, von Vertretern dieser Organisationen die Mitarbeit im Landesverband gewünscht wird, und diese gemäß §3 als Mitglied im Landesverband mitwirken. (2) Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern nimmt folgende Aufgaben wahr: - Information, Koordination und Unterstützung der Vertretung an den einzelnen Forschungseinrichtungen, - Mitwirkung an der hochschul- und bildungspolitischen Meinungsbildung hauptsächlich auf Landesebene und - Vertretung der Interessen des wissenschaftliches Personals hauptsächlich auf Landesebene. (3) Zur Umsetzung der Aufgaben können mit anderen gesellschaftlichen Gruppen oder Vereinen, die in Gänze oder in Teilen gleiche Ziele verfolgen, Kooperationen eingegangen werden.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.