- Registernummer: R005631
- Ersteintrag: 21.01.2023
- Letzte Änderung: 27.10.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.10.2026
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gerichtsstraße 265185 WiesbadenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496118907528
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E-Mail-Adressen:
- hello@zeckenentfernung.info
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,01
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dipl. Ing. Franz-Josef Leis
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Forderung: Zeckenentfernung als Bestandteil der Ersten Hilfe in Kitas und Schulen gesetzlich verankern Bislang fehlt eine einfache, speziell auf Zeckennymphen ausgerichtete Lösung für deren schnelle und sichere Entfernung. Die Mehrzahl der Stiche am Menschen geht auf das Konto der kleinen Nymphen. Bei einem Zeckenstich zählt die Zeit: Eine möglichst frühzeitige Entfernung der Zecke verringert das Risiko einer Borrelienübertragung. Verzögerungen, etwa bis zum nächsten Arztbesuch, bringen vermeidbare Risiken mit sich. Eine Lyme-Borreliose kann schwerwiegende und langwierige Beschwerden verursachen und erhebliche Kosten im Gesundheitssystem nach sich ziehen. Unsere Forderung: Der Gesetzgeber soll die unverzügliche und sachgerechte Zeckenentfernung ausdrücklich als Bestandteil der Ersten Hilfe in Kindertagesstätten und Schulen verankern. Dazu gehören geeignete Instrumente zur Zeckenentfernung für alle Zeckengrößen (kleine Nymphia, große z.B. Zeckenhaken), klare Handlungsanweisungen sowie rechtssichere Vorgaben für das Betreuungspersonal. Ziel ist es, vermeidbare Verzögerungen zu reduzieren, Kinder und Schüler*innen besser zu schützen und das Risiko langfristiger gesundheitlicher Folgen sowie daraus entstehender Behandlungskosten im Gesundheitssystem zu senken. Schnelle Hilfe schützt Gesundheit. Deshalb muss die Zeckenentfernung in Kitas und Schulen verbindlich geregelt werden.
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§ 45 Abs. 2 SGBVIII
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Beschreibung:
Kitas lassen beim Zeckenstich das Kind von den Eltern abholen, wonach die Zeckenentfernung durch den Arzt erfolgt. Dies steht im Widerspruch zum RKI, das die schellstmögliche Zeckenentfernung fordert. Damit das Wohl der Kinder gewährleistet ist, muß § 45 Abs. 2 SGB VIII insofern konkretisiert werden, dass die verantwortlichen Kitaträger ein Angebot schnellstmögicher Zeckenentfernung in der Kita machen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25