Seiteninhalt
Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 02.07.2024
Better Birth Control e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R005602
- Ersteintrag: 12.01.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
-
Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
c/o MaglioEinbecker Str. 10710315 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4915152402469
-
E-Mail-Adressen:
- jana@betterbirthcontrol.org
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 01/220 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
-
Zahl der Mitglieder:
7 Mitglieder am 09.12.2022
-
Mitgliedschaften (1):
- Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Better Birth Control e.V. fördert die Volksbildung im Bereich des Gesundheitswesens, genauer im Gebiet der Familienplanung und Sexualaufklärung. Der Zweck des Vereins ist die Verbesserung von Familienplanungsmöglichkeiten durch mehr Aufklärung im Bereich Gesundheit und Verhütung, sowie durch politische Interessenvertretung. Better Birth Control versteht sich als Interessenverband für alle Menschen, die auf Verhütungsmittel angewiesen sind und setzt sich vor Akteuren im Gebiet der Familienplanung für gleichberechtigte, nebenwirkungsarme, kostenlose Verhütung sowie bessere Aufklärung ein.
Geschäftsjahr: 01/21 bis 01/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/21 bis 01/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
-
Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Fehlende juristische Expertise des kleinen Vereins
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein