- Registernummer: R005286
- Ersteintrag: 01.10.2022
- Letzte Änderung: 19.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Mobil mit Behinderung e. V.Orchideenstraße 976751 JockgrimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4972719085000
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E-Mail-Adressen:
- heinrich.buschmann@mobil-mit-behinderung.de
- daniel.sanchez@mobil-mit-behinderung.de
- robert.schneider@mobil-mit-behinderung.de
- Info@mobil-mit-behinderung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Heinrich Buschmann
- Daniel Sanchez
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4.670 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (3):
- LAG RLP (Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz)
- LAG BW (Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg)
- ForseA e.V. (Forum für selbstbestimmte Assistenz e.V.)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Folgende Entscheidungen oder Verordnungen streben wir an: 1. Mobilitätsförderung basierend auf Behinderung, nicht Alter. Noch werden Minder- und Volljährige unterschiedlich bemessen. Die Beeinträchtigung ist aber für alle unabhängig vom Alter. In manchen Fällen wird das Einkommen und Vermögen der Eltern in Betracht gezogen. Die Behinderung ist aber unabhängig vom Vermögen der Eltern. 2. Mobilitätsförderung basierend auf Bedarf. Wird aufgrund der Behinderung ein größeres Fahrzeug notwendig, um beispielsweise einen Menschen im Elektro-Rollstuhl oder mit Beatmung zu befördern, dann müssen diese Kosten übernommen werden, auch, wenn sie den Richtwert in § 5, Abs. 2 KFZ-Hilfe-Verordnung übersteigt 3. Mobilitätsfonds Alle Fahrzeughersteller, Versicherer, etc. sollen angehalten werden, in einen Mobilitätsfond einzuzahlen. Alle Verkehrsteilnehmer sollen ebenfalls in einen Mobilitätsfonds einzahlen. Aus diesem Fond können durch Unfall erworbene Behinderungen ausgeglichen werden. 4. Förderung aus einem Topf, nicht Unmengen von Anträgen. Betroffene sollen an eine Stelle einen Antrag richten können. Derzeit müssen Anträge in unterschiedlicher Form an unterschiedliche Stellen gerichtet werden, die zudem unterschiedliche Antragsformen und -Inhalte erfordern. 5. Nachteilsausgleichsgesetz Der Verein Mobil mit Behinderung e.V. strebt ein Gesetz an, nachdem behinderungsbedingte Nachteile für alle Menschen - unabhängig von Einkommen, Status, etc. - generell ausgeglichen werden. Alternativ denkbar wäre eine Pflichtversicherung, ähnlich einer Haftpflichtversicherung für alle Verkehrsteilnehmer.
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Einwirken auf politische Entscheidungen, damit Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
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Beschreibung:
Mobilität, ob mit einem individuellen Fahrzeug oder barrierefreiem ÖPNV muss seitens der Regierung sichergestellt werden. Mobilität ist der Schlüssel zur Inklusion und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auf Augenhöhe. Die Finanzierung darf an keine Bedingung geknüpft sein. Allein der Bedarf und die Notwendigkeit sind zu betrachten. ABER! Ebenso zielt unser Wirken darauf, die Kommunen zu entlasten. Es ist ein Gesamtgesellschaftliches Problem, welches aus zentraler Hand kommen muss. Es kann und darf nicht zu Lasten einzelner Kommunen gehen. Wir fordern ein Nachteilsausgleichgesetz! Alle, wie auch immer gearteten Einschränkungen / Behinderungen müssen einen Ausgleich erfahren. Wenn wir uns wirklich auf Augenhöhe begegnen wollen, darf es keine finanziellen Hürden für den Einzelnen geben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24