- Registernummer: R005269
- Ersteintrag: 28.09.2022
- Letzte Änderung: 31.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 31.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Comotorstraße 566802 ÜberherrnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49683692306
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E-Mail-Adressen:
- ralph.schusser@dfv.aero
- info@dfv.aero
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Wirtschaftliche Tätigkeit, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,12
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Jutta Querbach
- Michelle Mette
- Dr. Henning Stumpp
- Gerhard Wagner
- Björn Korth
- Peter Glas
- Anja Strich
- Ulrike Kraus
- Ralph Schusser
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Gesamtzahl der Mitglieder:
11.190 Mitglieder am 10.03.2024, davon:
- 11.083 natürliche Personen
- 107 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Deutscher Aero Club e.V.
- Luftsportverband Deutschland e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Recht"; Breitensport; Profisport; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Luft- und Raumfahrt
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Fallschirmsportverband ist in seiner Doppelrolle einerseits Beauftragter des BMDV und andererseits Bundesfachverband für den Fallschirmsport. Der Deutsche Fallschirmsportverband als beauftragter Luftfahrtverband ist gemäß § 31c Satz 1 und 2 LuftVG eine juristische Person des privaten Rechts, der vom BMDV mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraums durch Sprungfallschirme beauftragt wurde. Die Beauftragung des DFV umfasst die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben gemäß § 4 BeauftrV: 1) Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, 2) Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 3) Erteilung der Erlaubnisse zum Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz). 4) Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und 5) Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Der DFV ist, soweit ihm im Rahmen der Beleihung staatliche Aufgaben übertragen wurden, der mittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen. Unter den Begriff der mittelbaren Staatsverwaltung des Bundes fallen auch Beliehene, die zwar keine Behörden im organisatorischen Sinne, aber Behörden im funktionellen Sinne sind (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG). Der Deutsche Fallschirmsportverband e.V. vertritt bundesweit als Bundesfachverband die Interessen des organisierten Fallschirmsports. Der DFV fördert den Breiten- und Freizeitsport, als auch den Leistungs- und Wettkampfsport. Der Fallschirmsport umfasst hierbei auch alle Formen des menschlichen Fliegens, bei dem kein Fallschirm getragen wird, wie das "Indoorskydiving" oder das "Bodyflying", bei denen mit anderen technischen Mitteln als einem Fallschirm (beispielsweise Windtunnel) das Fliegen ermöglicht wird. Der DFV fördert alle Disziplinen des Weltverbandes Federation Aeronautique International (FAI), die von der International Skydiving Commission (ISC) definiert werden, sowie den Breitensport aller dieser Formen des Fallschirmsports.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
410.001 bis 420.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23