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VPB Verband Privater Bauherren e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005054
- Ersteintrag: 15.08.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Chauseestr 810115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302789010
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E-Mail-Adressen:
- info@vpb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,15
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dipl.-Ing. Corinna Merzyn
- Dipl.-Ing. Thomas Penningh
- Dipl.-Ing. Sandra Queißer
- Dipl.-Ing. Michael Fritsche
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Gesamtzahl der Mitglieder:
13.910 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 13.900 natürliche Personen
- 10 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Deutscher Baugerichtstag
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kultur; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handwerk; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) ist ein Verbraucherschutzverband für alle Themen des Bau- und Immobilienbereichs sowie allen Themen, die sich auf Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Veräußerung von Immobilien privater Bauherren auswirken. Ziel ist es, das Bundesrecht (inkl. Verordnungen) verbraucherfreundlicher zu machen; mindestens aber, seine Verbraucherfreundlichkeit - wo vorhanden - zu erhalten. Zu diesem Zweck wird der VPB durch Beschäftigte und Beauftragte bei den für die Bundesgesetzgebung zuständigen Stellen (MdB, einzeln oder in nicht nur verfassungsrechtlich organisierter Vielzahl sowie einzelne oder mehrere, wie auch immer organisierte Amtswalter der Bundesministerien) tätig, indem er Stellungnahmen, Anregungen, Problemdarstellungen/-untersuchungen und Lösungsempfehlungen aus Sicht von Verbraucherbauherren sowohl in schriftlicher Form wie auch im Rahmen von Gesprächen abgibt, vertritt und bewirbt.
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einfaches Bauen
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Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Referentenentwurf: Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Verbraucherschutz, Wohnen, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050001 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
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Beschreibung:
Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.
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Betroffenes geltendes Recht: UrhG
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Klimaschutz, Kultur, Ländlicher Raum, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Öffentliches Recht, Rechtspolitik, Sonstiges im Bereich "Energie", Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen", Sonstiges im Bereich "Recht", Stadtentwicklung, Verbraucherschutz, Wohnen, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250092 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen
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Beschreibung:
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408160002 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Neuregelungen in BauGB, BauNVO zur Erleichterung von Wohnraumschaffung und -erwerb durch Verbraucher
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Beschreibung:
Abschaffung der Umwandlungssperre des § 250 BauGB, Ergänzung Bebauungsplan-Festsetzungen um Belüftung § 9 BauGB Ergänzung klimaanpassender Maßnahmen durch Gemeindesatzung § 34 Abs. 1 BauGB Befürwortung der Änderungsvorschläge des BMWSB zur Aufweichung des Einzelfallerfordernisses für eine Befreiung § 31 BauGB, Erweiterung der Ausnahme vom Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich auch auf Neuerrichtung von Wohnraum § 34 Abs. 3a BauGB, Entfristung der Familienschutzklausel § 176 Abs. 3 BauGB, Erweiterung der Wohnungsnutzung im Kerngebiet per Bebauungsplan § 7 Abs. 1 BauNVO, Einführung bundesweit verbindlicher Bemessungsvorgaben zur Bodenversiegelung §§ 16, 19a BauNVO, Einführung bundesweit verbindlicher Vollgeschossdefinition § 20 BauNVO
- Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 01.08.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Klimaschutz, Ländlicher Raum, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Öffentliches Recht, Stadtentwicklung, Verbraucherschutz, Wohnen
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Beschreibung:
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Neuregelungen in AVBFernwärmeV zur Erhöhung von Transparenz und Preiswettbewerb für Verbraucher in Fernwärmenetzen
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Beschreibung:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
- Referentenentwurf: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte
- Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: AVBFernwärmeV
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Interessenbereiche: Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Sonstiges im Bereich "Energie", Verbraucherschutz, Wohnen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260005 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Entbürokratisierung der Verbraucher-Streitschichtung
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Beschreibung:
Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
- Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: VSBG
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Interessenbereiche: Verbraucherschutz
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.050.001 bis 1.060.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22