- Registernummer: R004736
- Ersteintrag: 08.06.2022
- Letzte Änderung: 19.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 10810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49303267560
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E-Mail-Adressen:
- info@familienbund.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25130.001 bis 140.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,32
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Katja Weniger
- Matthias Milke
- Ulrich Hoffmann
- Matthias Dantlgraber
- Gisela Rink
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Gesamtzahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (9):
- Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
- Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
- Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
- Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Gesundheitsversorgung; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Ländlicher Raum; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein “Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.“ wurde 1953 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 2 Satzung e.V.). Dazu zählt insbesondere: - die Ehe und Familie als auf gleichberechtigter Partnerschaft der Eltern gegründete Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft und als unentbehrliche Pfeiler der Gesellschaft anzuerkennen; - die eigenständige und zugleich in Gesellschaft und Kirche integrierte Familie zu fördern; - die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation der Familie zu sichern und ihre Benachteiligungen zu beseitigen; - die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken. Zur Erreichung dieses Zweckes führt der Verein Fachtagungen und Fortbildungen durch, führt Gespräche mit Politik, Verwaltung und Wissenschaft, publiziert Informationsmaterial zu familien- und gesellschaftspolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sowie Empfehlungen ab und gibt eine Fachzeitschrift heraus. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Steuer-, Bildungs-, Gesundheits-, Rechts- und Wohnungspolitik.
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gerechte Steuerpolitik für Familien
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Beschreibung:
Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8399 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11620 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2409300106 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2409300107 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
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Beschreibung:
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2506300162 (PDF - 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2606090040 (PDF - 21 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.08.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Elterngelds
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Beschreibung:
Elterngeld erhöhen: Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss von 300 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro muss deutlich angehoben werden. Beide Beträge sind seit der Einführung des Elterngeldes (2007) konstant und durch die Inflation stark entwertet. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit. Mehr Zeit für Familie durch zusätzliche Partnermonate: Die Partnermonate sind eine Erfolgsgeschichte: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. Diese Entwicklung muss gefördert werden – unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Familiengerechte Klimasozialpolitik
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Beschreibung:
Sozial gerechte Klimapolitik als unverzichtbare Ergänzung marktwirtschaftlicher Anreize. Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur. Finanzielle Entlastung und Förderung gezielt für Familien mit niedrigen Einkommen. Fördermaßnahmen auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens. Familien als Zielgruppe und Akteure von Bildung für nachhaltige Entwicklung wahrnehmen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürgergeld / Grundsicherungsgeld
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert zum Bürgergeld den Erhalt einer existenzsichernden Grundsicherungsleistung, die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine gerechte Steuer- und Abgabenpolitik für untere Einkommen sowie sinkende Transferentzugsraten bei Sozial- und Familienleistungen für mehr Lohnabstand, die Förderung stabiler Erwerbsarbeit statt kurzfristiger „Drehtüreffekte“, wohnungspolitische Antworten auf steigende Mietpreise und den Erhalt der Karenzzeit beim Wohnen mindestens für Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, keine Sanktionen auf Wohnkosten mindestens für Familien die Neuberechnung des sozialen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, die Abschaffung der Minijobs, um das Missbrauchspotential zu senken.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4087 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld - c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - ... -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.10.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMBFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastr. 24, 10117 BerlinBetrag: 320.001 bis 330.000 EuroPersonalkosten- und Maßnahmekostenförderung
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25