- Registernummer: R004506
- Ersteintrag: 10.05.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
DGUV e. V.Glinkastrasse 4010117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49030130010
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E-Mail-Adressen:
- politik@dguv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25150.001 bis 160.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,80
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Alexandra Schiel
- Dr. Gregor Kemper
- Dr. Jochen Appt
- Stefanie Palfner
- Volker Enkerts
- Hans-Peter Kern
- Dr. Stephan Fasshauer
- Dr. Edlyn Höller
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Gesamtzahl der Mitglieder:
33 Mitglieder am 31.12.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG)
- Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD)
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die DGUV nimmt als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 1 SGB VII und auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags Aufgaben nach Maßgabe der Vorschriften des Siebten Sozialgesetzbuches wahr. Diese sind darauf ausgerichtet: 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vertritt die DGUV die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen. Die Interessenvertretung auf nationaler Ebene dient der Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, in Bildung und Ehrenamt sowie einer zukunftsfesten Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung insgesamt. Im Rahmen dessen bringt sich die DGUV in Vertretung ihrer Mitglieder mittels Stellungnahmen und Positionspapieren insbesondere im Rahmen von Verbändeanhörungen oder Öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags ein und fungiert als Schnittstelle zum Parlament und damit zentrale Anlaufstelle für Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesregierung im Hinblick auf Fragen und Themen rund um die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).
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Partizipation an den Fördermöglichkeiten des Krankenhaustransformationsfonds (KHTV) + Hinweise zur Leistungsgruppensystematik
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Beschreibung:
Die DGUV begrüßt in ihrer Stellungnahme die grundsätzliche Fortführung der Krankenhausreform. Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Relevanz der berufsgenossenschaftlichen BG-Kliniken und das das Ziel einer krisenfesten Versorgung sollte auch diesen eine Fördermöglichkeit über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTV) ermöglicht werden. Aktuell zählen sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 KHG nicht zu den förderungsfähigen Einrichtungen. Außerdem weist die DGUV darauf hin, dass die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Länder, die bis zum 31.12.2024 Leistungsgruppen zugewiesen haben, einer Harmonisierung der bundeseinheitlichen sowie der in der jeweiligen Krankenhausplanung definierten Leistungsgruppen bedarf, um die Versorgung (bspw. Querschnittgelähmter) sicherzustellen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ganzheitliche Ausrichtung Medizinregisterdatennutzung
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf sieht die Verarbeitung des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer (KVNR) durch an Medizinregistern und Forschungsvorhaben beteiligte Institutionen vor. Ein auf Grundlage der KVNR gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Datenquellen ermöglichen. Diese anlassbezogene Forschungskennziffer soll auch für die zukünftige Datenzusammenführung nach Vorgabe der EHDS-Verordnung genutzt werden. Die Nutzung der Krankenversichertennummer ist für die gesetzliche Unfallversicherung weder möglich noch systemgerecht. Deshalb plädiert die DGUV für einen systemunabhängigen Identifikator und fordert eine eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zu digitalen Identitäten.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Berücksichtigung der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Notfallreform
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Beschreibung:
Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Nr. 2 SGB VII, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Reform der Notfallversorgung mit zu beachten und diese in die Steuerungsmaßnahmen durch das Rettungswesen sowie die neu einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (§ 123 SGB V-E neu) und das Gesundheitsleitsystem (§ 133a SGB V-E neu) zu integrieren. Eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet unnötige Reibungsverluste sowie nachträgliche Zuständigkeitsklärung.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Forderung einer kohärenten Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf erweitert die Pflichten zur barrierefreien Kommunikation, zur barrierefreien Bereitstellung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie zur Erläuterung von Dokumenten in einfacher und verständlicher Weise auf alle im Verwaltungsverfahren relevanten Dokumente. Dazu zählen insbesondere Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden. Die gesetzliche Unfallversicherung begrüßt die Neufassung der §§ 10 und 11 BBG-E im Grundsatz, weist allerdings auf die Notwendigkeit eines angemessenen, bestenfalls gestuften Umsetzungszeitraums sowie den Bedarf der Gewährleistung von Rechtssicherheit in Bezug auf die relevanten Rechtsquellen (SGB VII, SGB X, BBG etc.) hin.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.11.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu];
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform § 22 SGB VII: Praxisnahe und risikoorientierte Ausgestaltung
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Beschreibung:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung plädiert für einen zielgerichteten, praxisnahen und risikoorientierten Arbeitsschutz und verweist auf Herausforderungen in der Praxis hinsichtlich der Bewertung einer "besonderen Gefährdungslage" in Bezug auf die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, insbesondere für kleinste und kleine Unternehmen. In Bezug auf Risikoorientierung und Branchenspezifität muss die Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Darüber hinaus sollte 22 Absatz 1 Satz 3 SGB VII neu gefasst werden: „In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen [...]"
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3204 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu];
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Klarstellungsbedarf im Digitale-Identitätengesetz
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Beschreibung:
Die DGUV regt in ihrer Stellungnahme Klarstellung hinsichtlich der konkreten Identifizierungswege auch in Verbindung mit dem Prozess zur EUDI-Wallet an, da aktuell nicht klar ist, welche Wallet mit welchen Identifiern für die eindeutige Identifizierung von registergeführten Unternehmen und von (Einzel-)Unternehmern genutzt werden soll. Außerdem müssen die Prozesse im Gleichklang mit der OZG-Umsetzung erfolgen, was auch die Übernahme der entsprechenden Priorisierung erfordert.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.03.2026 Federführendes Ministerium: BMDS [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Plädoyer für ganzheitliche Ausrichtung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Beschreibung:
Die DGUV weist in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung und ihres Heilverfahrens bei der Erarbeitung der Verfahren für eine digitale standardisierte Ersteinschätzung hin und fordert eine entsprechende Ergänzung im § § 342 SGB V. Darüber hinaus wirbt die DGUV für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz und sektorenübergreifende Identifikatoren zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS) mittels Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr); genauso wie für die Einbeziehung des BMAS bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, sofern Verfahren aus seinem Geschäftsbereich betroffen sind.
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu];
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bedarf konkreter Formulierung von Einwirkungen und Krankheitsbildern bereits in der Bezeichnung einer Berufskrankheit
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Beschreibung:
Die Anpassung wird grundsätzlich begrüßt. Darüber hinaus bekräftigt die DGUV die bereits im Weißbuch Berufskrankheiten der DGUV veröffentlichte Position, Einwirkungen und Krankheitsbilder bereits in der Bezeichnung einer Berufskrankheit so konkret wie möglich zu formulieren und nach Möglichkeit auch Dosis-Grenzwerte anzugeben. Die mit der Präzisierung des § 9 Absatz 5 Berufskrankheiten-Verordnung angestrebte Klarstellung zum Umfang der von der Vertraulichkeit umfassten Unterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten wird begrüßt.
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Referentenentwurf:
Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.03.2026 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu];
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
220.890.001 bis 220.900.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25