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- Registernummer: R004210
- Ersteintrag: 14.04.2022
- Letzte Änderung: 03.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 17110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930403656700
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E-Mail-Adressen:
- mail@ada-bundesverband.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30 Mitglieder am 01.03.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AdA ist ein rein aus Mitgliedsbeiträgen finanzierter, ehrenamtlich geführter Verein, der von regionalen Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetzen getragen wird. Unsere Mitglieder legen Wert darauf, frei von Interessen Dritter zu sein. Gleichzeitig sind wir als Spitzenverband Ansprechpartner für Politik und Krankenkassen auf Bundesebene und bilden somit das notwendige Bindeglied zwischen den Regionen. Die AdA vertritt die Interessen der rund 400 Arztnetze und Gesundheitsverbünde in Deutschland, unterstützt ihre Mitglieder auf dem Weg der Professionalisierung und tritt als Dienstleister für Vertrags- und Versorgungskonzepte auf Ziele der AdA sind die bundesweite Unterstützung und Professionalisierung von Gesundheitsnetzen durch Lobbying und Marketing, Know-how-Bündelung und Wissenstransfer und die Entwicklung von Angeboten für Vorteilsdienstleistungen für Gesundheitsnetze. Die Arbeitsweise der Gesundheitsnetzagentur ist nach dem Prinzip eines offenen und transparenten Marktplatzes für Gesundheitsnetze organisiert. Dabei bleiben alle Netze eigenständig und gleichberechtigt.
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GVSG, Einbeziehung von Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetzen anstatt Neuaufbau von Strukturen
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Beschreibung:
Anpassung des GVSG, so dass auch Praxisnetze in der Mitwirkung vorgesehen sind
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aufnahme des Case-/Caremanagements im SGB V
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Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung ist komplex und muss häufig interdisziplinär und fachübergreifend erfolgen, um eine qualitativ hochwertige, optimierte Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Ein strukturiertes Case-/Caremanagement erfordert eine zwischen Medizin, Pflege und weiteren Bereichen abgestimmte, koordinierte Versorgung. Nach §87b SGB V anerkannte Ärztenetze haben die strukturellen Voraussetzungen und sind mit ihrer regionalen Expertise prädestiniert dafür, diese Koordinationsleistung anzubieten und Case-/Caremanager zu beschäftigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vergütungsregelung zur dauerhaften Sicherung der Strukturanforderungen
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Beschreibung:
Mindestförderung für Praxisnetze (Strukturförderung): Laut § 87b SGB V (2) sind für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen. » Eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Strukturvoraussetzungen ist nur durch eine gesicherte Vergütungsregelung für diese Strukturen möglich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ärztliche Leistungserbringung durch Institutsermächtigung, z.B. §116 und weitere
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Beschreibung:
Tritt ein lokaler Versorgungsbedarf für ein medizinisches Fachgebiet auf oder droht in absehbarer Zeit einzutreten, erteilt der Zulassungsausschuss auf Antrag eine Ermächtigung zur Erbringung entsprechender Leistungen. » Antragsberechtigung für Praxisnetze, die nach § 87 b SGBV anerkannt sind, für das entsprechende Fachgebiet in dem ein lokaler Versorgungsbedarf eingetreten ist oder in absehbarer Zeit einzutreten droht, zur Erbringung entsprechender Leistungen durch Erteilung einer Ermächtigung, soweit und solange dies zur Deckung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs erforderlich ist.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erbringung und Abrechnung nicht-ärztlicher Leistungen durch Praxisnetze
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Beschreibung:
Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen können zusatzqualifizierte Fachkräfte (NäPa, EVA, VeraH) selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist, vornehmen. Um eine solche Fachkraft in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die “Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützen den Einrichtungen“ gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24