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- Registernummer: R004047
- Ersteintrag: 05.04.2022
- Letzte Änderung: 14.06.2024
- Jährliche Aktualisierung: 17.04.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wiedaer Straße 2237441 Bad SachsaDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +495523999980
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E-Mail-Adressen:
- info@dsgs.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
92 Mitglieder am 28.11.2022
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Mitgliedschaften (3):
- Industrieverband Straßenausstattung e.V.
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.
- Schweizerischer Fachverband für Sicherheit auf Strassen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS) repräsentiert Unternehmen aus allen Fachgebieten der Fahrbahnmarkierung. Ihr satzungsgemäßer Zweck sind u.a. die Verkehrssicherheit durch Gütesicherung und Qualitätsverbesserung von Straßenmarkierungen jeder Art zu fördern, Neuentwicklungen auf allen Gebieten der Straßenmarkierung zu beobachten und zu prüfen und Fragestellungen die sich im Zusammenhang mit Straßenmarkierungen ergeben zu erforschen und darüber zu berichten. Zur Erreichung des Vereinszwecks arbeitet die DSGS mit den Fachbehörden des Bundes und der Länder zusammen, engagiert sich in der Erarbeitung fachspezifischer Normen und Regelwerke, ist gutachterlich und beratetend in allen branchentypischen Fachfragen sowie schulend auf dem Gebiet der Fahrbahnmarkierung tätig.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein