- Registernummer: R003877
- Ersteintrag: 29.03.2022
- Letzte Änderung: 30.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinhardtstraße 2510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020642660
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E-Mail-Adressen:
- info@avu-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Louisa Güldner
- Anna Kupferschmitt
- Paul Blessing
- Dr. Carl Dominik Klepper
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Gesamtzahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 28.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Europen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AVU ist der Berufsverband von Handel, Konsumgüterwirtschaft, Verpackungsindustrie und Recyclingunternehmen auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft und der Nachhaltigkeit bei Verpackungen. Unsere Mitglieder repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette Verpackung, sowie alle Materialfraktionen. Als etablierter, konstruktiver Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und NGOs erstellen wir Analysen und entwickeln vorausschauende Handlungsempfehlungen bei Regulierungsvorhaben zu Kreislaufwirtschaft und Verpackung.
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Europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
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Beschreibung:
Der Entwurf für eine europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wird der zeit in Rat und EU-Parlament diskutiert und bearbeitet. Die AGVU empfiehlt folgende Festlegungen: Design for Recycling: Stakeholderbeteiligung durch „Packaging Forum“ oder CEN-Normierung, Recyclingkapazitäten als Kriterium der Recyclingfähigkeit einer Verpackung, Rezyklateinsatz - berechnet auf Basis der Produktionsmenge pro Jahr, Verpackungsminimierung mit weniger Bürokratie erreichen, Auf Verpackungsverbote verzichten, Wiederverwendbarkeit - Methodik für LCA schaffen, Kein Mehrwegzwang für Transportverpackungen, Unverpackt-Stationen in Verantwortung des Einzelhandels, Lizenzentgeltmodulierung im Einklang mit den Organisationsformen der Produktverantwortung in den Mitgliedstaaten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5164 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter - Kunststoffprodukte auf die Umwelt Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Eckpunkte zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
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Beschreibung:
Die Bundesregierung plant im Zuge einer Novellierung des Verpackungsgesetzes die Umsetzung von Maßnahmen bezüglich Mehrwegverpackungen, To-Go-Verpackungen und der Änderung von Verpackungsgrößen. Die AGVU unterstützt die Novellierung, sieht bei einigen Aspekten jedoch Anpassungsbedarf. Begriffserweiterung Einwegverpackungen (v.a. § 3) Vorgaben zur Verpackungsmasse (sog. „Mogelverpackungen“) (§ 4, Abs. 1-2) Mehrwegalternativen für Einweggetränkeverpackungen (§ 32) Rücknahmepflicht für Mehrweggetränkeverpackungen (§ 33) Mehrweg-Angebotspflicht im Vor-Ort-Verzehr (§ 35; bisher § 33)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einheitliche Verpackungsgesetzgebung in Europa
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Beschreibung:
Mehr Nachhaltigkeit und ein funktionierender Binnenmarkt durch eine einheitliche Verpackungsgesetzgebung in Europa. Der aktuelle Textentwurf des Rates vom 10.11.2023 sollte an folgenden Punkten angepasst werden: Die Mitgliedstaaten sollten keine nationalen Nachhaltigkeits- oder Informationsanforderungen einführen dürfen, die über die PPWR hinausgehen (Art. 4(4)) Der Vorschlag zur Ermöglichung höherer Wiederverwendbarkeitsziele auf nationaler Ebene (Ergänzung von Art. 26(15a)) sollte gestrichen werden. Der Vorschlag zur Ermöglichung höherer nationaler Abfallvermeidungsziele (Art. 38(1)) sollte gestrichen werden
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Trilogverhandlungen zur PPWR
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Beschreibung:
Die finalen Trilogverhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sollen zu Be ginn der kommenden Woche am 4. März 2024 abgeschlossen werden. Aus diesem Anlass möchten wir mit unserem Schreiben die Bedeutung der PPWR für den Indust riestandort Deutschland und Europa hervorheben.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
450.001 bis 460.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23