- Registernummer: R003835
- Ersteintrag: 27.03.2022
- Letzte Änderung: 11.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesverband der Gästeführerin Deutschland e.V. (BVGD)Gustav-Adolf-Str. 3390439 NürnbergDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +499116564675
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E-Mail-Adressen:
- frick@bvgd.org
- richter@bvgd.org
- reichlmayr@bvgd.org
- ederer@bvgd.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Maren Richter
- Christian Frick
- Georg Reichlmayr
- Michaela Ederer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
7.900 Mitglieder am 31.12.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (3):
- Deutscher Tourismusverband (DTV)
- Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT)
- Internationaler Bustouristikverband (RDA)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Tourismus
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Mitglieder des BVGD sind Vereine, deren Mitglieder als qualifizierte Gästeführer tätig sind. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, deren Ausbildung nicht staatlich geregelt und anerkannt ist. Um eine Anerkennung zu erreichen, führt der BVGD Gespräche mit Abgeordneten und sucht besonders den Austausch mit den Tourismusgruppen verschiedener Parteien und mit dem Tourismusausschuss des Bundestages. Auf europäischer Ebene hat der BVGD an Richtlinien für Ausbildung und Fortbildung mitgearbeitet, speziell an der EN 15565. Um also eine berufliche Anerkennung durchzusetzen, informiert der BVGD die Abgeordneten und auch die Regierung, speziell den Tourismuskoordinator im Wirtschaftsministerium über die Qualifizierung. Auch spezielle Fragen der Soloselbstständigkeit sind dabei Thema, wie z.B. das Statusfeststellungsverfahren.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
210.001 bis 220.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24