- Registernummer: R003771
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 12.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.12.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kölner Landstr. 1140591 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4921173777763
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E-Mail-Adressen:
- info@diabetesstiftung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Prof. Dr. Hans Hauner
- Dr. Ralph Bierwirth
- Manfred Wölfert
- Prof. Dr. Olga Kordonouri
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Mitgliedschaften (7):
- Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)
- GVG-Forum Gesundheitsziele.de
- Bündnis für Prävention in Bayern
- Bundesverband Deutscher Stiftungen (BVDS)
- Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)
- Diabetesnetz Deutschland gemeinsam gesünder (seit 2025)
- InnoNet HealthEconomy e. V. (seit 2025
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Werbung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements zur Förderung der vorgenannten Zwecke auf dem gesamten Gebiet der Diabetologie. Ziel ist es, dem Diabetes mellitus vorzubeugen und ihn zu bekämpfen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht unmittelbar selbst durch operatives Handeln oder durch die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der unter Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. (3) Der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch - Information und Aufklärung der Bevölkerung über die Entstehung und Bedeutung der Zuckerkrankheit und sinnvolle Möglichkeiten der Vorsorge; - Förderung von Initiativen, die dazu dienen, Menschen mit Diabetes individuell und in ihrem gesamten sozialen Umfeld zu beraten und dazu zu befähigen, verantwortungsbewusst mit diesem Stoffwechselleiden umzugehen; - Förderung der fachlichen Fortbildung der Ärzte und des nicht-ärztlichen Fachpersonals in allen Fragen der Diabetologie; - Unterstützung von Forschung und sozial-medizinischen Projekten im Gesamtbereich der Diabetologie; - Öffentlichkeitsarbeit zu den Anliegen der Stiftung und Förderung der Bereitschaft von Bürgern, Unternehmen und privaten Organisationen zur Unterstützung der Stiftung durch ehrenamtliches Engagement, Stiftungen, Zustiftungen und Spenden. (4) Die Stiftung entscheidet nach ihren finanziellen Möglichkeiten frei darüber, welche der genannten Zwecke und Maßnahmen sie verwirklicht und in welchem Umfang dies geschieht. (5) Die Ergebnisse ihrer Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung werden zeitnah und in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Von der Stiftung durchgeführte Veranstaltungen sind regelmäßig öffentlich zugänglich. (6) Zur nachhaltigen Sicherung all dieser Aufgaben pflegt die Stiftung Kooperationen und Netzwerke zu anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen, die der Gesundheit der Bevölkerung dienen, insbesondere zu solchen Einrichtungen, die sich der wissenschaftlichen Erforschung weit verbreiteter chronischer Erkrankungen und ihrer Behandlungsmöglichkeiten sowie der ärztlichen Fortbildung auf diesem Gebiet verpflichtet fühlen. (7) Die Stiftung kann weltweit fördern; ihre Auslandstätigkeit bleibt dabei strukturell auf die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Inland bezogen.
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Täglich mindestens eine Stunde Bewegung in Kita und Schule
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Beschreibung:
Der Lebensstil wird in jungen Jahren geprägt. Viele Kinder bewegen sich heute zu wenig. Regelmäßige körperliche Aktivität zu fördern, um die weit verbreitete Bewegungsarmut zu bekämpfen, ist eine wesentliche Maßnahme zur Prävention von Übergewicht und Adipositas. Deshalb gehört eine Stunde Bewegung täglich auf den Stundenplan für Schulen und Kitas, da nur dort alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Eine tägliche Schulsportstunde kann die natürliche Bewegungsfreude von Kindern fördern und auch weniger bewegungstalentierte Heranwachsende zu sportlicher Betätigung motivieren. Dazu sollte der herkömmliche Schulsport, in dem gezielt einzelne Sportarten vermittelt werden, durch zusätzliche spielerische Elemente ergänzt werden.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Adipogene Lebensmittel besteuern und gesunde Lebensmittel entlasten (Zucker- / Fettsteuer)
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Beschreibung:
Der Lebensmittelpreis kann das Verbraucherverhalten stark beeinflussen. In Deutschland sind vor allem ungesunde, stark verarbeitete Lebensmittel und Getränke mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt billig – diese tragen zum Anstieg des Übergewichts in der Bevölkerung bei. Die WHO empfiehlt, politische Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, einerseits den Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Lebensmitteln zu reduzieren und andererseits den Konsum von gesunden Lebensmitteln zu fördern. Eine differenzierte Lebensmittelsteuer, die ungesunde Lebensmittel verteuert und gesunde Lebensmittel verbilligt, kann eine gesunde Ernährung unterstützen. Länder wie Dänemark, Ungarn, Finnland und Frankreich haben bereits differenzierte Lebensmittelsteuern eingeführt.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbindliche Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung
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Beschreibung:
Kita und Schule übernehmen beim gesunden Aufwachsen von Kindern eine wichtige Rolle, da sie sich mit dem steigenden Anteil an Ganztagesschulen immer mehr zum zentralen Lebensort von Kindern und Jugendlichen entwickeln. Infolgedessen essen Kinder auch immer häufiger in der Schule. Die Zusammensetzung und Qualität des täglichen Essens beeinflusst nicht nur die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern bestimmt auch maßgeblich, wie sich ihr Ernährungsverhalten bis ins Erwachsenenalter ausbildet und verfestigt. Die Schulverpflegung spielt daher nicht nur eine zentrale Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, sondern kann auch einen nachhaltigen Beitrag zum Gesundheitsverhalten in der Bevölkerung insgesamt leisten.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mehr Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung
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Beschreibung:
Die Lebensmittelindustrie bewirbt fast ausschließlich ungesunde Nahrungsmittel, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten und welche die Entstehung von Übergewicht fördern. Da die Ernährungsgewohnheiten in Kindheit und Jugend geprägt und dann zu einem hohen Grad im Erwachsenenalter beibehalten werden, versucht die Lebensmittelindustrie, Kinder als Kunden von morgen mit Hilfe spezieller Kinderprodukte und entsprechender Werbung frühzeitig an Marken und Produkte zu binden. Daten belegen, dass Kindermarketing das Risiko erhöht, überschüssiges Gewicht zuzulegen. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie haben sich als wirkungslos erwiesen. Daher sind verpflichtende Regelungen nötig.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
160.001 bis 170.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (6):
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Novo Nordisk Pharma GmbH
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroSpende -
Nachlass Brigitte Ruwe
Betrag: 50.001 bis 60.000 EuroSpende -
Nachlass Christa Willax
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroSpende -
RA Holger Adolph (Kanzlei Adolph & Wilhelm, Kassel, Nachlassabwicklung)
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroÜberweisung Nachlass von RA-Anderkonto - Spende -
Targobank AG
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroSpende -
Förderkreis der Deutschen Diabetes Stiftung e.V.
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroZuwendung
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24