- Registernummer: R003752
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rechtsträger: Vorstand der AGJ e.V.Mühlendamm 310781 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493040040200
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsfuehrung@agj.de
- info@agj.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,15
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Franziska Porst
- Angela Smessaert
- Claudia Porr
- Dr. Weitzmann Gabriele
- Dominik Ringler
- Prof. Dr. Wolfgang Schröer
- Philipp Schweizer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
106 Mitglieder am 16.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Eurochild
- OMEP (Organisation Mondiale pour l'Education Préscolaire)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsförderung; Digitalisierung; Internetpolitik; Massenmedien; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Grundsicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ ist Forum und Netzwerk der bundeszentralen Strukturen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Deutschlands. Die über 100 Mitglieder wirken für einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Fachaustausch. Seit über 70 Jahren gestaltet die AGJ den jugend(hilfe)politischen Dialog, vertritt gemeinsame Interessen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie gegenüber Politik. Die AGJ sieht ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Sie versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, Lobby für junge Menschen und ihre Familien, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe. Die Mitglieder der AGJ setzen sich zusammen aus - Jugendverbände und Landesjugendringe, - Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, - Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder, - Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, - Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, - Organisationen im Bereich Personal und Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsträger der AGJ ist der Vorstand der AGJ e.V.. Die AGJ nimmt Ihre Interessenvertretungstätigkeit durch in Anhörungen, Expert*innengespräche, über Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungs- und Veränderungsprozessen wahr.
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1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
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Beschreibung:
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG Datum des Referentenentwurfs: 23.03.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Schulische Bildung [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.06.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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SG2606080024 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung einer Kindergrundsicherung - Kinderarmut begegnen!
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Beschreibung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
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Beschreibung:
Seit mehreren Legislaturperiode verhandeln die im Bundestag vertretenen demokratischen Partien, ob und wie die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern sind. Die AGJ fordert Kinderrechte explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar zu machen. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird. Die AGJ spricht sich dafür aus, dass diese Trias entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufgenommen wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erlass eines Demokratiefördergesetzes
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Beschreibung:
Zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung braucht es aus unserer SIcht das Demokratiefördergesetz, welches dem Bund eine explizite gesetzliche Handlungsgrundlage gibt.
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Im Haushaltsgesetz 2025/2026 Maßnahmen für die junge Generation priorisieren
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Beschreibung:
Die Feststellung des Bundeshaushaltsplans erfolgt für jedes Jahr per Gesetz. Der Einzelplan 17 regelt u.a. die Ausstattung der bundeszentralen Infrastruktur, welche dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren. Um die Leistungsfähigkeit dieser Infrasturktur zu sichern, braucht es eine langfristige, nachhaltige Stärkung dieser Förderung - es reicht keine Verschiebung innerhalb des BMBFSFJ-Gesamtbudgets wegen der vielen gebundenen Pflichtleistungen. Nötig ist im Interesse der jungen Generation ein ressortübergreifenden Commitment für solche Zukunftsinvestitionen z.B. durch KJP-Dynamisierung. Die Ankündigung der Koalition (21.WP) einer Erhöhung um 10% wird von der AGJ begrüßt.
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Friktionen zwischen SGB XIV und SGB VIII beseitigen
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Beschreibung:
Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Keine Wiedereinführung von Pflichtdienst für junge Menschen, sondern Engagement stärken
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Beschreibung:
In der Debatte um die Wiedereinführung einer Wehrpflicht, esines verpflichtenden Gesellschaftsjahr oder einer soziale Pflichtzeit nimmt die AGJ die Position ein, dass in erster Linie freiwilliges Engagement gestärkt werden sollte, statt auf einen Pflichtdienst - zumal allein für junge Menschen - zu setzen. Junge Menschen engagieren sich längst freiwillig und überdurchschnittlich für die Gesellschaft. Solches Ehrenamt und Freiwilligendienste müssen gefördert, nicht erzwungen werden! Junge Menschen sind bei der Debatte zu beteiligen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention in den durch Kinder- und Jugendhilfe gestalteten Lebenswelten
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Beschreibung:
Einen Health in All Policies Ansatz zu fördern und zu stärken, die Gesundheit aller Menschen zu erhalten und zugleich gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu stärken, erfordert Strukturen, deren Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben gut aufeinander abgestimmt und koordiniert sind. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Gestalterin von gesundheitsförderlichen Lebenswelten für junge Menschen und Familien, die Rahmenbedingungen für Kooperation mit dem Gesundheitswesen ist zu stärken. Beteiligungsorientiert und armutssensibl sind Bedarfe zu erheben und verlässliche Angebote auf Grundlage einer zielorientierten Planung - auch jenseits von Frühen Hilfen u.a. durch Präventionsketten - durch Bund, Länder und Kommunen vorzuhalten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und ihre demokratische Teilhabe stärken
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Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und in nachfolgenden Ankündigungen skizzierten die Regierungsfraktionen u.a. Vorhaben, die die Lebenslagen, Rechte und Chancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besonders betreffen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt die Priorisierung von zentrale kinder- und jugendpolitische Reformprozesse (darunter die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes), weist aber auch auf Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin.
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Betroffenes geltendes Recht:
- SGB 8 [alle RV hierzu];
- SGB 2 [alle RV hierzu];
- SGB 12 [alle RV hierzu];
- JGG [alle RV hierzu];
- GG [alle RV hierzu];
- HG 2026 [alle RV hierzu];
- WehrPflG [alle RV hierzu];
- BFDG [alle RV hierzu];
- JFDG [alle RV hierzu];
- KKG [alle RV hierzu];
- GaFöG [alle RV hierzu];
- UBSKMG [alle RV hierzu];
- SGB 5 [alle RV hierzu];
- SBGG [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2606080025 (PDF - 27 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Besserer Schutz von Minderjährigen in Sozialen Medien
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Beschreibung:
Kinder und Jugendliche brauchen Schutz und Teilhabe - das gilt auch für die digitale Welt. Die AGJ setzt sich für eine kohärente und komplementäre Regelungs- und transparente Umsetzungsstruktur für den digitalen Raum ein, die junge Menschen gleichermaßen schützt, befähigt und beteiligt. Die europäische Digitalpolitik und dazugehörige Gesetze und Initiativen bieten dafür den entscheidenden Rahmen, müssen auf europäischer Ebene weiterentwickelt und verteidigt und national konsequent umgesetzt werden, um sichere digitale Räume zu schaffen und vor allem auch demokratische Teilhabe und Praxis in diesen Räumen und mit digitalen Techniken zu ermöglichen.
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Massenmedien [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2026 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Sexuallisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen und Schutzstrukturen verbindlich stärken
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Beschreibung:
Es besteht parteiübergreifender Konsens, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist. Das Anfang 2025 verabschiedete Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG) stellt einen wichtigen Schritt dar, dessen Umsetzung bundespolitisch zu begleiten ist.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.01.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (4):
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Bundesministerium für (Bildung,) Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1.810.001 bis 1.820.000 EuroProjektförderung Infrastrukturförderung der AGJ-Geschäftsstelle: 947.100,00 € Projektförderung jugendgerecht.de: 250.000,00 € Projektförderung "Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe" (Weiterleitung der Zuwendung über IJAB): 155.511,91 € Projektförderung 18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag: 257.500,00 € Verbundprojekt Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe (DiKoJu) - Teilprojekt Validierung und Praxiseinbindung [Bewilligung noch durch BMBF]: 200.175,79 € Zuwendung Projekt Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen [über das BIÖG bzw vormals BzgA]: 9.750€ -
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Deutsche Öffentliche Hand – LandLeipzigBetrag: 230.001 bis 240.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag -
Stadt Leipzig
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneLeipzigBetrag: 350.001 bis 360.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag und Abend der Begegnung: 268.500,00 Projekt: Leipzig live - Jugendhilfe meets Kultur beim Abend der Begegnung: 82.000,00 -
Alle 16 Bundesländer zusammen
Deutsche Öffentliche Hand – LandAlle 16 BundesländerBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis nach Königsteiner Schlüssel
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro