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- Registernummer: R003736
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 02.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 02.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wallufer Strassse 10a65343 Eltville am RheinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491711962345
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E-Mail-Adressen:
- info@awt-feedadditives.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2450.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Iris Pelletier
- Dr. Jürgen Blömer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
35 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bonner Förderkreis e.V.
- Forum moderne Landwirtschaft e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Fischerei/Aquakultur; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V. (AWT) ist als Industrieverband der Zusammenschluss der führenden Hersteller, Verarbeiter und Inverkehrbringer von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und funktionellen Futtermitteln in Deutschland. Die AWT e.V. vertritt ihre Mitgliederinteressen gegenüber Gesetzgebern, Behörden, Fachorganisationen, Wirtschaftskreisen und in der Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Sie arbeitet bei der Harmonisierung und Verbesserung der Zulassungs- und Anwendungsbedingungen für Wirkstoffe in der Tierernährung mit und trägt dazu dabei, dass die europäisch gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten harmonisiert umgesetzt bzw. implementiert werden. Die AWT e.V. unterrichtet und berät Ihre Mitgliedsunternehmen in allen fachspezifischen Angelegenheiten. Darunter zählen aktuelle Gesetzesverfahren (nationale und europäische), Änderungen in der Gesetzgebung, Export/ Import Angelegenheiten, Fragen zum Qualitätsmanagement und Krisenmanagement und wissenschaftliche Themen. Die AWT führt Mitgliederversammlungen sowie öffentliche Veranstaltungen durch.
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Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.
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Beschreibung:
Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung begann mit einer Eignungsbewertung, die bereits 2020 abgeschlossen wurde. Nach langer Verzögerung wurden die Ergebnisse dieses Verfahrens erst am 28. Februar 2024 als Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung veröffentlicht. In dem Bericht wird erneut bestätigt, dass Maßnahmen zur Modernisierung einiger veralteter Bestimmungen der Rechtsvorschriften erforderlich sind, um Bürokratie und Innovationsbeschränkungen zu beseitigen. Die AWT setzte sich dafür ein, dass die Verordnung baldmöglichst in die Revision kommt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
170.001 bis 180.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24