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Bundesverband Deutsche OphthalmoChirurgie (BDOC)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003735
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 15010980042 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4989219098180
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E-Mail-Adressen:
- hansmann@bdoc.info
- detsinyi@bdoc.info
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Dr. Ruth Kölb-Keerl
- Dr. Armin Scharrer
- Eva Hansmann
- Prof. Dr. med. Philipp Eberwein
- Dr. med. Ulrich Giers
- Dr. med. Andreas Mohr
- Prof. Dr. med. Hansjürgen Agostini
- Prof. Dr. med. Martin Spitzer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.284 Mitglieder am 15.01.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Ambulantes Operieren e.V. (BAO)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Bundesverband vertritt der BDOC die Interessen seiner Mitglieder - operierende Augenärztinnen und -ärzte aus Klinik und Praxis - gegenüber der Gesundheitspolitik, bei Kostenträgern, Verbänden und Institutionen. Er ist regelmäßig kompetenter Ansprechpartner bei der KBV, den regionalen KVen, Krankenkassen und der Bundesärztekammer insbesondere für alle Fragen des Operierens in Kliniken und Praxen, der Ophthalmochirurgie und auch allen Fragen zur Weiterentwicklung von Gebührenordnungen wie EBM, GOÄ und DRG. Mit direkten Anschreiben und Positionspapieren informieren wir über berufspolitische Anliegen der Ophthalmochirurgie und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen, um die Rahmenbedingungen für operativ tätige Augenärzte in Deutschland zu stärken und somit die Versorgung der Patienten trotz der gegebenen Herausforderungen (demographische Entwicklung, Fachkräftemangel) zu verbessern. Es werden Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an einzelne Abgeordnete sowie an den Gesundheitsausschuss und an die Bundesregierung übermittelt.
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Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG): Hybrid-DRGs § 115f SGB V
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Beschreibung:
Hybrid-DRG: Es bedarf der Definition von Kontextfaktoren, die bei ärztlicher Begründung die stationäre Leistungsdurchführung nach bisherigem DRG-Fallpauschalensystem ermöglichen. Zudem ist die Kalkulation so zu gestalten, dass aus der einheitlichen Hybrid-DRG widerspruchsfrei die anteilige Zuordnung und Verteilung von Sachkosten und ärztlichen Honoraren auf die verschiedenen beteiligten Leistungserbringer erfolgen kann. Finanzierung stationär erbrachter Leistungen: Der Fallzahlenbezug führt zu Fehlanreizen und ist aufzugeben. Weiterbildungsfinanzierung: Sie muss auch im ambulanten niedergelassenen Bereich sichergestellt werden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/13407 a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)... (zum Vorgang)
- Bundesrats-Drucksachennummer: 532/24 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.090.001 bis 1.100.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23