- Registernummer: R003623
- Ersteintrag: 18.03.2022
- Letzte Änderung: 13.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Büro für Staatsbürger--liche Frauenarbeit e.V.Friedrichstraße 3265185 WiesbadenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49611157860
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E-Mail-Adressen:
- landesfrauenrat@buero-f.de
- isriela.bushkola@buero-f.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Sigrid Isser
- Pöhlig Ursula
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Gesamtzahl der Mitglieder:
48 Mitglieder am 19.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- KLFR - Konferenz der Landesfrauenräte
- Berliner Erklärung
- Europakomitee Hessen e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der LFR Hessen mit insgesamt derzeit 48 unterschiedlichen Mitgliedsverbänden, vertritt die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Frauen in Hessen und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Der LFR Hessen nimmt die Sprachrohrfunktion der hessischen Frauengruppen und Verbände nach außen wahr. Er transportiert die frauenpolitische Meinungsbildung in einer Vielzahl von landesweiten Gremien wie z.B. den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, die Landesanstalt für Privaten Rundfunk, die Sachverständigenkommission für Kriminalprävention im Landespräventionsrat und das Europakomitee und nimmt Stellung zu frauenrelevanten Gesetzesvorhaben der Hessischen Landesregierung. Der LandesFrauenRat Hessen setzt sich unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit und Verschiedenartigkeit aller Mitgliedsverbände für die Verbesserung der Situation der Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft und für die Verwirklichung des in Art. 3 GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebotes ein.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – Land65193 WiesbadenBetrag: 1 bis 10.000 EuroInstitutionelle Förderung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro