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- Registernummer: R003598
- Ersteintrag: 18.03.2022
- Letzte Änderung: 31.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Jakordenstraße 2350668 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492211688600
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E-Mail-Adressen:
- info@dgsf.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Birgit Averbeck
- Prof. Dr. Björn Enno Hermans
- Prof. Matthias Ochs Dr.
- Dr. Julia Hille
- Marcel Thelen
- Dr. Joachim Wenzel
- Matthias Richter
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Gesamtzahl der Mitglieder:
10.543 Mitglieder am 31.05.2024, davon:
- 10.287 natürliche Personen
- 256 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (10):
- Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB)
- European Family Therapy Association (EFTA)
- Deutschsprachige Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB)
- Dachverband deutschsprachiger Psychosenpsychotherapie (DDPP)
- Klima-Allianz Deutschland
- Bundesforum Familie
- Bündnis Kindergrundsicherung
- Ständige Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände (STÄKO)
- Psychotherapieverbände Gesprächskreis II
- Verbund für Systemische Psychotherapie e.V
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
- Stelliungnahmen - Teilnahme in verbändeübergreifenden Arbeitsgruppen - Teilnahme an Anhörungen - Teilnahme bei politischen Beteiligungsformaten
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Einsatz für systemübergreifender Strukturen für die beteiligten Akteur*innen
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Beschreibung:
Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Vormundschaftsrechtsreform und deren Konsequenz für die Praxis verbessern
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Beschreibung:
Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat sich an Rechten und Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte die Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden. Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/berufliche/Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine: Vormund:in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich begleitet (z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bildung nicht durch Steuern verteuern
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Beschreibung:
Regierungsentwurf zu § 4 Nr. 21 UStG: Eine umfassende Befreiung von Bildungsleistungen ohne neue Bürokratie, zum Wohle gerade auch hilfebedürftiger Menschen und im Sinne des Gemeinwohls muss rechtlich abgesichert werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stellungnahme der DGSF e.V. zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
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Beschreibung:
Die DGSF plädiert dafür, die Umsetzungsfristen des IKJHG noch einmal zu überdenken und die öffentliche und freie Jugendhilfe mit den finanziellen Mitteln auszustatten, die diese Reform braucht. Es wäre darüber hinaus sehr zu wünschen, perspektivisch auch die Kooperation zwischen der Inklusiven Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen zu institutionalisieren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder und Jugendhilfe Kinder und Jugendhilfeinklusionsgesetz Datum des Referentenentwurfs: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Prävention stärken und Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
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Beschreibung:
Als „Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien“ (KipsFam), welches eine Vielzahl an Expert*innen, Wissenschaftler*innen und Organisationen vereint, weisen wir mit Nachdruck darauf hin, diese wichtigen Maßnahmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen und den Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ in der nächsten Legislatur umzusetzen. Gern stehen wir Ihnen als interdisziplinäres Bündnis dabei auch künftig mit unserer langjährigen Expertise beratend zur Verfügung.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12089 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Qualität von beruflicher Bildung sichern
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Beschreibung:
Da es seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R, SozR 4-2400) durch die daraus abgeleitete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu massiven Unsicherheiten in der beruflichen Bildung kommt. Das beeinträchtigt die Qualität von beruflicher Bildung. Dem soll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden, da die Problematik durch die Übergangsvorschrift von § 127 SGB IV nur verschoben, nicht aber gelöst wird. Um über 2026 hinaus Rechtssicherheit bei selbstständig Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, werden Änderungen in den Vorschriften §§ 7, 7a SGB IV und § 2 SGB VI diskutiert
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14744 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 38/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.270.001 bis 1.280.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23