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- Registernummer: R003495
- Ersteintrag: 16.03.2022
- Letzte Änderung: 09.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 09.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Lützerodestraße 930161 HannoverDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +495115909090
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E-Mail-Adressen:
- info@dvjj.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Prof. Dr. Theresia Höynck
- Maria Kleimann
- Daniela Kundt
- Anja Schneider
- Jana Winter
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.378 Mitglieder am 31.12.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (2):
- International Association of Youth and Family Judges and Magistrates (IAYFJM)
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Staatsorganisation; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die DVJJ ist Deutschlands Fachverband für Jugendkriminalrecht. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen. Der Verband hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder sich wissenschaftlich mit Jugenddelinquenz und Jugendkriminalrecht befassen. Der Verein leistet wissenschaftliche und fachpraktische Befassung und Beratung in Fragen des Rechts, der Rechtsumsetzung und der professionellen Befassung (einschließlich beruflicher Qualifizierung von Fachpersonal) mit straffällig gewordenen jungen Menschen. Regelungsbereiche, zu denen der Verein im Rahmen der Verbändebeteiligung einbezogen und teils auch von selbst aktiv wird, sind insb. Änderungen in JGG, SGB VIII und StGB mit Bezug zu Jugendlichen und Heranwachsenden und deren praktische Umsetzung und professionelle und institutionelle Ausgestaltung.
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Evaluation Waffenrecht: Bereich des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis beachten
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Beschreibung:
Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (3):
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin (BMBFSFJ) bzw. Köln (BVA)Betrag: 190.001 bis 200.000 EuroFörderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Haushaltsjahr 2024 Handlungsfeld: 4. Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte - Schutz von Kindern und Jugendlichen - Förderung der Erziehung in der Familie – Hilfen der Erziehung -
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP))
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1 bis 10.000 EuroPublikation: Häuser des Jugendrechts Mit dem Sammelband Häuser des Jugendrechts hat die DVJJ eine praxisorientierte und zugleich fachlich reflektierte Publikation zur interinstitutionellen Zusammenarbeit im Jugendstrafverfahren veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, die fachliche Debatte um Häuser des Jugendrechts differenziert abzubilden und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung bestehender wie zukünftiger Kooperationen zu leisten. Im Mittelpunkt der Publikation stand bewusst nicht die reine Beschreibung bestehender Modelle, sondern die Frage, welche Anforderungen Häuser des Jugendrechts erfüllen müssen, um rechtsstaatlich korrekt, fachlich tragfähig, organisatorisch sinnvoll und im Interesse junger Menschen wirksam arbeiten zu können. Dabei sollten unterschiedliche institutionelle Perspektiven und bestehende Spannungsfelder ausdrücklich sichtbar gemacht und reflektiert werden. -
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1 bis 10.000 EuroFachtagung "Erziehungsgedanke und Schwere der Schuld" die Fachtagung fand als bundesweite Fachveranstaltung der DVJJ am 12.12.2026 an der FU Berlin statt und widmete sich aktuellen Entwicklungen im Jugendstrafrecht, insbesondere der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld gemäß § 17 Abs. 2 JGG. Die Vorträge und Diskussionen beschäftigten sich insbesondere mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem spezialpräventiv ausgerichteten Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes und einer stärker am Schuldausgleich orientierten Strafrechtspraxis. Mehrfach wurde hervorgehoben, dass das Jugendstrafrecht traditionell „vor allem“ am Erziehungsgedanken auszurichten sei und die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld bislang als Ausnahmeinstrument verstanden wurde.
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
70.001 bis 80.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25