- Registernummer: R002925
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 19.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Studienstiftungdes deutschen Volkes e.V.Ahrstraße 4153175 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922882096100
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E-Mail-Adressen:
- info@studienstiftung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Jägerstraße 22/2310117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49228820960
- E-Mail-Adresse: info@studienstiftung.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/238,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Sibylle Kalmbach
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 05.06.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts hat die Bundesrepublik Deutschland ein international einzigartiges, öffentlich finanziertes und gleichzeitig von staatlich unabhängigen Trägerorganisationen gestaltetes System der pluralen und wertegebundenen Begabtenförderung etabliert. Gemeinsam erreichen die dreizehn staatlich geförderten Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich heute rund 32.333 Studierende deutscher Hochschulen - dies sind etwa 1% aller Studierenden. Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste dieser dreizehn Begabtenförderungswerke. Sie fördert derzeit rund 15.200 begabte, hoch engagierte und vielfältige junge Menschen während ihres Studiums oder ihrer Promotion. Die Förderung der Studienstiftung beinhaltet eine finanzielle Komponente, davon ist ein Teil unabhängig vom Elterneinkommen, während ein anderer Teil in Anlehnung an die Leistungen des BAföG gewährt wird. Die zweite Säule der Förderung bildet ein ideelles Programm mit vielfältigen Bildungsveranstaltungen, einer flächendeckenden Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und -dozenten, der Förderung von Auslandsaufenthalten u.v.a.m. Die Arbeit der Studienstiftung wird ganz überwiegend durch öffentliche Mittel getragen: Rund 92% des Gesamthaushaltes finanzierte 2022 das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), weitere 4% stammten von anderen Geldgebern der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. 4% der Haushaltsmittel der Studienstiftung machen Projektförderungen etwas durch Stiftungen sowie Spenden aus. Die Zusammensetzung ihres Haushalts bildet die Studienstiftung in ihrem öffentlich einsehbaren Jahresbericht ab. Die Studienstiftung steht in regelmäßigem Austausch mit den Organen des Parlaments, namentlich den Mitgliedern des Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, sowie weiteren Abgeordneten, dem BMBF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wir legen in diesen Gesprächen Rechenschaft über unsere Tätigkeit ab, stellen unsere aktuelle Förderarbeit und Programme vor und beteiligen uns am Diskurs über aktuelle Themen in unserem Verantwortungsbereich, etwa den Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, Stärkung der Demokratie, internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften im Hochschul- und Bildungswesen u.v.a.m. - Themen, die wir gemeinsam mit den Entscheidungsträgern im parlamentarischen Raum sowie in den zuständigen Fachministerien bearbeiten.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (18):
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 113.560.001 bis 113.570.000 EuroZuwendungen aus dem Bundeshaushalt nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) - für die Vergabe von Stipendien und Studienkostenpauschalen - für die Förderung von Promotionen, Teilnehmern an Aufbaustudiengängen und die Post-doc Phase - für Verwaltungs-, Auswahl- und Betreuungspauschalen - zur Durchführung des Projekts "Kontinuität und Diskontinuität in der Entwicklung der Studienstiftung angesichts der Systembrüche 1933 und 1945" - zur Stärkung von China-Kompetenz unter dne Geförderten der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 990.001 bis 1.000.000 EuroZuwendungen aus dem ERP-Sondervermögen nach den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Durchführung des McCloy-Academic-Scholarship-Program und des Stipendien-Programms ERP-USA. -
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandStuttgartBetrag: 670.001 bis 680.000 EuroZuwendung im Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes Baden-Württemberg und den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms". -
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Deutsche Öffentliche Hand – LandMünchenBetrag: 730.001 bis 740.000 EuroZuwendung in Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms". -
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 220.001 bis 230.000 EuroZuwendung nach der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin als zweckgebundene Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Deutsche Öffentliche Hand – LandPotsdamBetrag: 150.001 bis 160.000 EuroZuwendung als Festbetrag nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Freie Hansestadt Bremen
Deutsche Öffentliche Hand – LandBremenBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroDer Zuschuss wird im Rahmen einer Projektförderung auf der Grundlage der Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln der Freien Hansestadt Bremen nach §44 der Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Festbetragsfinanzierung erfolgt zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Aufgabenbasis des BMBF (NABF). -
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Deutsche Öffentliche Hand – LandHamburgBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroZuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF (NABF). -
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Deutsche Öffentliche Hand – LandWiesbadenBetrag: 380.001 bis 390.000 EuroFestbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes. -
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Öffentliche Hand – LandSchwerinBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroZweckgebundener Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Vorschriften des BMBF. -
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Deutsche Öffentliche Hand – LandHannoverBetrag: 480.001 bis 490.000 EuroDie Zuwendung erfolgt zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes. -
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Deutsche Öffentliche Hand – LandDüsseldorfBetrag: 1.070.001 bis 1.080.000 EuroDie Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung mit den hierzu erlassenen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) für die Verwendung der Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mittel sind zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes bestimmt. Es gelten die ANBest-P des Bundes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung. -
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Rheinland-Pfalz
Deutsche Öffentliche Hand – LandMainzBetrag: 240.001 bis 250.000 EuroDie Zuwendung ist zweckbedingt für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Landes Rheinland-Pfalz. -
Staatskanzlei Saarland, Abteilung Wissenschaft, Hochschulen, Technologie
Deutsche Öffentliche Hand – LandSaarbrückenBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroZweckgebundener Zuschuss zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie zur Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes und der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung. -
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schleswig-Holstein
Deutsche Öffentliche Hand – LandKielBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroZweckgebundener Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes (Festbetragsfinanzierung). Soweitdie Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). -
Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Deutsche Öffentliche Hand – LandDresdenBetrag: 240.001 bis 250.000 EuroZuwendung im Zuge der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Nebenbestimmungen (ANBest-P) der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Im Übrigen gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen des BMBF - NABF. -
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Sachsen-Anhalt
Deutsche Öffentliche Hand – LandMagdeburgBetrag: 130.001 bis 140.000 EuroZuwendung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung. -
Freistaat Thüringen, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Deutsche Öffentliche Hand – LandErfurtBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroZuwendung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Für die Zuwendung gelten der § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Freisaats Thüringen. Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.140.001 bis 3.150.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
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Haniel Stiftung
Betrag: 350.001 bis 360.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen -
Alfred Kruppe von Bohlen und Halbach-Stiftung
Betrag: 320.001 bis 330.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen -
Stiftung Mercator gGmbH
Betrag: 1.130.001 bis 1.140.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22