- Registernummer: R002925
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Studienstiftungdes deutschen Volkes e.V.Ahrstraße 4153175 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922882096100
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E-Mail-Adressen:
- info@studienstiftung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Jägerstraße 22/2310117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49228820960
- E-Mail-Adresse: info@studienstiftung.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Sibylle Kalmbach
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 16.06.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt mit Mitteln des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie weiterer staatlicher und nicht-staatlicher Träger fördern in Deutschland 13 Begabtenförderungswerke besonders talentierte und engagierte Studierende und Promovierende finanziell und ideell. Gemeinsam erreichen sie mit ihren Stipendien 1 Prozent aller Studierenden in Deutschland. Die Werke spiegeln dabei den Pluralismus und die gesellschaftliche Diversität der Bundesrepublik Deutschland wider. Die Studienstiftung ist dabei das einzige Werk, bei der Auswahl und Förderung der Stipendiat:innen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben erfolgen. Satzungsauftrag der Studienstiftung ist es, „die Hochschulbildung junger Menschen“ zu fördern, „deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.“ Gegründet wurde die Studienstiftung 1925 in Dresden, im Jahr 1934 aufgelöst und 1948 in Köln als eingetragener Verein neu gegründet. Aktuell fördert die Studienstiftung etwa 13.600 Studierende und 1.300 Promovierende. Die Zahl der Neuaufnahmen lag 2023 bei rund 2.200 Studierenden und 300 Promovierenden. Die Förderung ist offen für alle Studiengänge und Hochschularten. Die Arbeit der Studienstiftung wird getragen von einem ehrenamtlichen Vorstand, einem Kuratorium, rund 200 hauptberuflichen Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle in Bonn und des Berliner Büros sowie einer hohen Zahl von Personen aus den Hochschulen, aber auch den verschiedensten anderen beruflichen Kontexten, die ehrenamtlich für die Studienstiftung tätig sind – als Vertrauensdozent:innen, im Rahmen von Akademien und Tagungen sowie unserer Auswahlwahlarbeit. Leistung, Initiative, Verantwortung: Unter diesem Motto fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes junge Menschen mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, die, geleitet durch Neugier und Freude an der Erkenntnis, erfolgreich studieren und forschen, die aus eigenem Antrieb Ideen entwickeln und umsetzen, die sich tatkräftig über die eigenen Belange hinaus engagieren – und von denen deshalb (wie es unsere Satzung formuliert) nach ihrer Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit zu erwarten sind. Die Studienstiftung des deutschen Volkes zeichnet sich durch die Vielfalt ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Diese bilden das gesamte Spektrum politischer, religiöser und weltanschaulicher Haltungen ab, die sich im Rahmen der demokratischen Werteordnung bewegen. In der Studienstiftung sind konstruktive und durchaus auch kontroverse Diskussionen erwünscht: Wir bestärken unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten darin, begründet Stellung zu beziehen und für die eigenen Überzeugungen einzustehen, gleichzeitig aber anderen Menschen mit Toleranz und Respekt zu begegnen und sich mit deren Standpunkten in einem Geist kritischer Offenheit auseinanderzusetzen. Unsere Geförderten eint ihre Ausdauer und Begeisterungsfähigkeit bei der Befassung mit fachlichen wie über den fachlichen Horizont hinausreichenden Themen sowie ihre Bereitschaft, sich auf intellektuelle und praktische Herausforderungen produktiv einzulassen. Sie haben den Mut, ihr Leben und ihre Umwelt mit Freude und Tatkraft zu gestalten, gleichzeitig aber auch Fragen und Zweifel zuzulassen und sich eigener Grenzen bewusst zu werden. Wir fördern Menschen mit unterschiedlichen Lebens- und Bildungsbiografien. Mit jeder Aufnahmeentscheidung setzen wir Vertrauen in eine Person, ihre Talente zu entfalten und für die Allgemeinheit fruchtbar zu machen.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (18):
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 122.640.001 bis 122.650.000 EuroZuwendungen aus dem Bundeshaushalt nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) - für die Vergabe von Stipendien und Studienkostenpauschalen - für die Förderung von Promotionen, Teilnehmern an Aufbaustudiengängen und die Post-doc Phase - für Verwaltungs-, Auswahl- und Betreuungspauschalen - für vereinbarte Projekte - für das Projekt STSDIG2023 - für das Projekt BAFFSTS - zur Stärkung von China-Kompetenz unter dne Geförderten der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1.070.001 bis 1.080.000 EuroZuwendungen aus dem ERP-Sondervermögen nach den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Durchführung des McCloy-Academic-Scholarship-Program und des Stipendien-Programms ERP-USA. -
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandStuttgartBetrag: 680.001 bis 690.000 EuroZuwendung im Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes Baden-Württemberg und den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms". -
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Deutsche Öffentliche Hand – LandMünchenBetrag: 740.001 bis 750.000 EuroZuwendung in Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms". -
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 220.001 bis 230.000 EuroZuwendung nach der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin als zweckgebundene Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Deutsche Öffentliche Hand – LandPotsdamBetrag: 150.001 bis 160.000 EuroZuwendung als Festbetrag nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
Freie Hansestadt Bremen
Deutsche Öffentliche Hand – LandBremenBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroDer Zuschuss wird im Rahmen einer Projektförderung auf der Grundlage der Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln der Freien Hansestadt Bremen nach §44 der Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Festbetragsfinanzierung erfolgt zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Aufgabenbasis des BMBF (NABF). -
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Deutsche Öffentliche Hand – LandHamburgBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroZuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF (NABF). -
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Deutsche Öffentliche Hand – LandWiesbadenBetrag: 380.001 bis 390.000 EuroFestbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes. -
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Öffentliche Hand – LandSchwerinBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroZweckgebundener Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Vorschriften des BMBF. -
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Deutsche Öffentliche Hand – LandHannoverBetrag: 480.001 bis 490.000 EuroDie Zuwendung erfolgt zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes. -
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Deutsche Öffentliche Hand – LandDüsseldorfBetrag: 1.080.001 bis 1.090.000 EuroDie Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung mit den hierzu erlassenen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) für die Verwendung der Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mittel sind zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes bestimmt. Es gelten die ANBest-P des Bundes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung. -
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Rheinland-Pfalz
Deutsche Öffentliche Hand – LandMainzBetrag: 240.001 bis 250.000 EuroDie Zuwendung ist zweckbedingt für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Landes Rheinland-Pfalz. -
Staatskanzlei Saarland, Abteilung Wissenschaft, Hochschulen, Technologie
Deutsche Öffentliche Hand – LandSaarbrückenBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroZweckgebundener Zuschuss zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie zur Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes und der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung. -
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schleswig-Holstein
Deutsche Öffentliche Hand – LandKielBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroZweckgebundener Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes (Festbetragsfinanzierung). Soweitdie Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). -
Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Deutsche Öffentliche Hand – LandDresdenBetrag: 240.001 bis 250.000 EuroZuwendung im Zuge der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Nebenbestimmungen (ANBest-P) der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Im Übrigen gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen des BMBF - NABF. -
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Sachsen-Anhalt
Deutsche Öffentliche Hand – LandMagdeburgBetrag: 130.001 bis 140.000 EuroZuwendung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung. -
Freistaat Thüringen, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Deutsche Öffentliche Hand – LandErfurtBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroZuwendung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Für die Zuwendung gelten der § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Freisaats Thüringen. Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung.
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
250.001 bis 260.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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Haniel Stiftung
Betrag: 380.001 bis 390.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen -
Stiftung Mercator gGmbH
Betrag: 400.001 bis 410.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23