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Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002837
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 24.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Eysseneckstraße 460322 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496995421228
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E-Mail-Adressen:
- vorstand@bvzi.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Olaf Bausch
- Jens Mahlke
- Jens Gebhardt
- Dr. Max Steiger
- Stefan Blänkle
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Gesamtzahl der Mitglieder:
28 Mitglieder am 30.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder, bei denen es sich um in Deutschland ansässige und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute als auch Zweigniederlassungen von vergleichbaren Instituten mit Sitz im Ausland handelt. Der BVZI engagiert sich bei Fachthemen und Fragestellungen gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Bundesministerien, dem Deutschen Bundesrat, gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament sowie gegenüber supranationalen Institutionen. Außerdem übt der BVZI die übergeordnete Kommunikation für die Mitglieder mit den zuständigen Behörden, insbesondere der BaFin, der Deutschen Bundesbank, der Finanzverwaltung und anderen Behörden des Bundes und der Länder aus. Der BVZI ist Ansprechpartner und Berater seiner Mitglieder in Grundsatzfragen und stellt in diesem Zusammenhang das etablierte Netzwerk zur Verfügung. In diesem Zusammenhang stellt der BVZI ökonomisches und juristisches Know-How bezogen auf den deutschen Zahlungsdienstemarkt zur Verfügung. Der BVZI ist Ansprechpartner für Ministerien, Abgeordnete, die zuständigen Behörden und deren Mitarbeitende, die Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit. Der BVZI nimmt Stellung zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen und nimmt für die organisierten Mitglieder an Anhörungen teil, beispielsweise der Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Es werden übergreifende Fragestellungen mit Aufsichts- und Verwaltungsbehörden erörtert, um eine einheitliches Vorgehen mit der Zielsetzung der Schaffung von Rechtssicherheit herzustellen. Der BVZI ist zudem mit Verbänden der Finanzwirtschaft - wie der Deutschen Kreditwirtschaft und den angeschlossenen Verbänden – vernetzt und tauscht sich diesbezüglich aus.
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Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
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Beschreibung:
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405160005 (PDF, 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Sicherstellung der Insolvenzsicherheit von Treuhandkonten von Zahlungs- und E-Geld-Instituten
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Beschreibung:
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung von § 17 Abs. 1 ZAG abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben soll die europarechtliche Vorgabe aus der Richtlinie (EU) 2015/2366 zur insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Die bestehende Regelung begründet mit Blick auf die insolvenzrechtlichen Grundsätze im Kontext der Unmittelbarkeit von Treuhandvermögen ein Rechtsrisiko, dass eine Beeinträchtigung des Schutzes der Interessen der Zahlungsdienstnutzer zur Folge haben kann.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405240040 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
100.001 bis 110.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23