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Securitas Holding GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R002825
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wahlerstraße 2a40472 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930501000
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E-Mail-Adressen:
- public.affairs@securitas.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Securitas Holding GmbHBetriebsstätte BerlinPostdamer Straße 8810785 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49305010000
- E-Mail-Adresse: public.affairs@securitas.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Andreas Ritsch
- Benedikt Meyer
- Jonas Timm
- Jens Müller
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Mitgliedschaften (7):
- Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.
- BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e. V.
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V.
- Schwedische Handelskammer in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
- Handelskammer Hamburg
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als größter Anbieter privater Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland bringen wir uns aktiv in den Dialog rund um die Regulierung und Ausgestaltung unserer Branche ein. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Rolle der Sicherheitswirtschaft beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie als Partner der staatlichen Sicherheitsbehörden. Neben tätigkeitsspezifischen Fragestellungen befassen wir uns als Arbeitgeber von rund 20.000 Beschäftigten deutschlandweit mit Vorhaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Wir richten selbst Dialogveranstaltungen aus und nehmen an Fremdveranstaltungen teil. Auch führen wir Einzelgespräche und laden Stakeholder:innen im Rahmen von „Praxistagen“ in unsere Liegenschaften ein. Unsere Positionen legen wir außerdem in schriftlichen Stellungnahmen und Politikbriefen dar, die wir digital (mittels unserer Website sowie in den sozialen Medien) und auf dem Postweg zirkulieren. Ferner kommunizieren wir unsere Positionen gegenüber der Presse und bringen uns aktiv in die Verbandsarbeit bzw. das Vereinsleben der in unserem Lobbyregistereintrag aufgeführten Organisationen ein.
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Sachgerechte Umsetzung des angestrebten Sicherheitsgewerbegesetzes (SiGewG)
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Beschreibung:
Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben zur Schaffung eines Stammgesetzes für das private Sicherheitsgewerbe. Änderungen werden u. a. an einer Reihe von Paragrafen des Referentenentwurfs vom 31. Juli 2024 angestrebt: Verschränkung mit dem KRITIS-Dachgesetz, Schaffung einer Bestandsschutzregelung für Sicherheitsmitarbeiter in Tätigkeiten, die zukünftig eine Sachkundeprüfung erfordern; Verlängerung der vorgesehenen Übergangsfristen zur Nachholung der Sachkundeprüfung; Öffnung der Sachkundeprüfung auf zertifizierte Sicherheitsfachschulen; grundsätzliche Anwendung der Regelungen des SiGewG auf Mitarbeiter der sog. Inhouse-Security; einfacher Datenübertrag vom Bewacherregister auf ein neues Sicherheitsgewerberegister; Verpflichtung zu Qualitätsausschreibungen in öffentlichen Ausschreibungen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit", Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
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Beschreibung:
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Berücksichtigung privater Sicherheitsdienstleister im KRITIS-Dachgesetz
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Beschreibung:
Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben des KRITIS-Dachgesetzes zur Erhöhung des Schutzes und der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz sollte jedoch das private Sicherheitsgewerbe einbeziehen und eine Verknüpfung mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGewG, vormals SiGG) vorsehen, das aktuell ebenfalls beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet wird. Änderungen werden i. S. an § 10 des Referentenentwurfs vom 21. Dezember 2023 angestrebt: Nur Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter gemäß SiGewG dürfen von KRITIS-Betreibern beauftragt werden, internationale Normen und Standards müssen bei der Definition des Stands der Technik berücksichtigt werden, es darf keine zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsmitarbeiter eingeführt werden.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 21.12.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BSI-KritisV
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Interessenbereiche: Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"
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Beschreibung:
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Schaffung von rechtssicheren Möglichkeiten zur Beschäftigung Zugewanderter im Sicherheitsgewerbe
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Beschreibung:
Die gegenwärtige Rechtslage oder zumindest die gelebte Verwaltungspraxis steht einer Einstellung von Zugewanderten im Sicherheitsgewerbe entgegen. Nach Ansicht von Securitas Deutschland bedarf es einer Überprüfung, Konkretisierung und ggf. Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns in kommunaler Zuständigkeit bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von einzustellenden Mitarbeitenden im Sicherheitsgewerbe nach Maßgabe der §§ 34a GewO und 16 BewachV. So sich herausstellt, dass die geltende Rechtslage tatsächlich keine Möglichkeiten zur erfolgreichen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Zugewanderten vorsieht, bedarf es einer Gesetzesänderung, die die Möglichkeit zur Feststellung der Zuverlässigkeit und somit deren Einstellung im Sicherheitsgewerbe schafft.
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22