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Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002781
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 15.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 15.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundestierärztekammer e.v.Französische Str. 5310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020143380
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@btkberlin.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dr. Katharina Freytag
- Dr. Holger Vogel
- Dr. Christiane Bärsch
- Dr. Evelin Stampa
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 15.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Federation of Veterinarians of Europe (FVE)
- Union of European Veterinary Hygienists UEVH
- Deutscher Tierschutzbund
- Wettbewerbszentrale
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Fischerei/Aquakultur; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Werbung; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Ziele und Aufgaben (Satzung der BTK) Die Bundestierärztekammer hat, entsprechend der Aufgabenzuweisung der BTK-Mitglieder durch die jeweiligen Heilberufsgesetze, die Aufgabe: 1. den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Tierärztekammern und gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten zu gewährleisten sowie auf eine möglichst einheitliche Regelung der tierärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die tierärztliche Tätigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken, 2. die Tierärztekammern zu beraten, 3. die Belange der Tierärzteschaft gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit wahrzunehmen, 4. die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, 5. in allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, die beruflichen Belange der Tierärzteschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu wahren.
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Novelle Tierschutzgesetz
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Beschreibung:
Tierschutz verbessern: Konkretisierung Qualzucht, Reduktion der nicht kurativen Eingriffe, Verbot der Anbindehaltung; Einführung der Videoüberwachung am Schlachthof; Überarbeitung von § 11 zu einer Ausweitung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten; Überarbeitung der AVV zur Durchführung des Tierschutzgesetzes; Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz: Wir fordern ein Verbot der Abgabe hochträchtiger Schafe und Ziegen zur Schlachtung und die Streichung von § 4 Satz 1 Nummer 2 TierErzHaVerbG.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Betroffenes geltendes Recht: TierSchG
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Interessenbereiche: Tierschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150016 (PDF, 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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TAMG
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Beschreibung:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Referentenentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Betroffenes geltendes Recht: TAMG
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Interessenbereiche: Arzneimittel
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150017 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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TÄHAV
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Beschreibung:
§ 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
- Referentenentwurf: Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 08.12.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Betroffenes geltendes Recht: TÄHAV
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Interessenbereiche: Arzneimittel
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150019 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
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Betroffenes geltendes Recht: ArbZG
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.070.001 bis 1.080.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Bayerische Landestierärztekammer
- Tierärztekammer Niedersachsen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22