- Registernummer: R002321
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 30.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.12.2025
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Tätigkeitskategorie:
Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2430.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Mitgliedschaften (2):
- Gesellschaft zum Studium Strukturpolitischer Fragen e.V.
- Verein der Freunde des Aspen Instituts e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (30):
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Internationale Beziehungen; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Vertretung von Interessen von internationalen Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Streaming, die als Teil der Kultur- und Kreativbranche in Deutschland investieren und die nicht nur deutschsprachige und internationale Inhalte in Deutschland über alle Kanäle vertreiben und vermarkten, sondern auch internationale und deutschsprachige Filme und Serien in Deutschland produzieren.
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Reform der Filmförderung
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Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wurde ursprünglich die Einführung eines Steueranreizmodells für die Produktion von Film- und Fernsehwerken vorerst abschließend diskutiert, sowie nach wie vor die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Die Aktivitäten beziehen sich auf die Schaffung und Sicherstellung der auch internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland durch Anreizförderung sowie die Schaffung eines positiven Investitionsklimas durch die Vermeidung von Investitionshemmnissen, bei gleichzeitiger größtmöglicher Flexibilität der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Massenmedien [alle RV hierzu];
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auftrag
Beratung und Vertretung von Interessen von internationalen Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Streaming, die als Teil der Kultur- und Kreativbranche in Deutschland investieren und die nicht nur deutschsprachige und internationale Inhalte in Deutschland über alle Kanäle vertreiben und vermarkten, sondern auch internationale und deutschsprachige Filme und Serien in Deutschland produzieren.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt, EU-Gesetzgebung, Kultur, Massenmedien, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik", Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Konkrete Regelungsvorhaben: Reform der Filmförderung
Auftraggeber/-innen (2):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
0 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
0 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro