- Registernummer: R002309
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 21.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
-
Adresse:
Brüsseler Platz 145131 EssenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491732898683
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E-Mail-Adressen:
- christoph.reissfelder@eon.com
- Webseiten:
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-
Adresse:
-
Hauptstadtrepräsentanz:
-
Adresse
Friedrichstraße 10010117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +491732898683
- E-Mail-Adresse: political-affairs@eon.com
-
Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242.610.001 bis 2.620.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2410,70
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (23):
- Lars Rosumek
- Dr. René Mono
- Helena Teschner
- Christian Schneider
- Jennifer Koss
- Christina Wolff
- Lukas Bieber
- Dr. Stefan Richter
- Eric Scheuerle
- Dr. Susanne Rompel
- Michael Gerecht
- Dr. Stefan Becker
- David Franz
- Julia Mühleiß
- Dr. Malte Sunderkötter
- Tessa-Sophie Schrader
- Oskar Obarowski
- Christoph Reißfelder
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Michael Dahm
Tätigkeit bis 05/25:
Fraktionsreferent
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Dr. Leonhard Birnbaum
- Dr. Thomas König
- Dr. Victoria Ossadnik
- Nadia Jakobi
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Mitgliedschaften (37):
- Adlerkreis
- Allianz der Chancen
- BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
- Bitkom e.V.
- Bundesverband der Personalmanager e.V.
- Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V.
- Charta der Vielfalt e.V.
- acatech Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Personalführung
- Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V.
- Deutsches Aktieninstitut e. V.
- Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V.
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
- DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V.
- econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft
- EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
- GVNW Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V.
- Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
- Stiftung Marktwirtschaft
- vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
- Verband der deutschen Verbundwirtschaft e. V.
- Weltenergierat - Deutschland
- Whistleblower-Netzwerk
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- KlimaUnion e.V.
- aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
- BdKom (Bundesverband der Kommunikatoren)
- Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
- Initiativkreis Ruhr GmbH
- H2ercules
- DVNE - Deutscher Verband für negative Emissionen e. V.
- Bundesverband Alternative Investments e.V.
- VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Cybersicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
E.ON SE ist ein international tätiges Energieunternehmen mit Sitz in Essen, mit Fokus auf den Geschäftsfeldern Energienetze und Kundenlösungen. Als einer der größten europäischen Betreiber von Energienetzen und Energieinfrastruktur sowie Anbieter innovativer Kundenlösungen übernimmt E.ON eine führende Rolle bei der Gestaltung einer grünen, digitalen und dezentralen Energiewelt. Dafür entwickeln und verkaufen rund 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Produkte und Lösungen für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden. Mehr als 47 Mio. Kunden beziehen Strom, Gas, digitale Produkte oder Lösungen für Elektromobilität, Energieeffizienz und Klimaschutz von E.ON. Wir treiben die Energiewende in Europa entscheidend voran und setzen uns mit unserem Geschäft für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und damit die Zukunft unseres Planeten im Einklang mit den dem Pariser Abkommen ein. Wir stehen mit den für unsere Anliegen relevanten Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung im regelmäßigen Austausch zu Sachfragen, die unser Unternehmen und seine Geschäfte und insbesondere die Energiewende in Deutschland und Europa betreffen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Den Rahmen für diesen Austauschen bieten verschiedene Formate, wie zum Beispiel die sog. „Spitzengespräche“, parlamentarische Frühstücke und weitere Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. In einigen Fällen werden auch Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und übermittelt. Die E.ON SE übt eine konzernbezogene Wahrnehmung von Interessenvertretung aus. Weitere Informationen zu unserem politischen Dialog sind hier zu finden: https://www.eon.com/de/ueber-uns/politischer-dialog.html
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Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
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Beschreibung:
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2409160008 (PDF - 34 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.05.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung einer Einspeisesteckdose
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Beschreibung:
Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
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Beschreibung:
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Kapazitätsmarktes
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Beschreibung:
Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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-
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Beschreibung:
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Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Leitungsbau
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Beschreibung:
Der beschleunigte Leitungsbau im Verteilnetz ist die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende. Dafür sollten unnötige Genehmigungsverfahren, wie z.B. für kleinere Maßnahmen auf bestehenden Trassen, generell entfallen und projektabhängig das Wahlrecht des Verteilnetzbetreibers (z.B. in der Frage Erdverkabelung oder Freileitung) gestärkt werden. Darüber hinaus muss die personelle und digitale Behördenausstattung verbessert werden. Es braucht eine gemeinsame digitale Datenbasis und eine längere Gültigkeit von Umweltgutachten.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
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Synchronisierung EE- und Netzausbau
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Beschreibung:
Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.05.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Konditionen für low carbon hydrogen pragmatisch gestalten
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Beschreibung:
Gegenwärtig werden die Konditionen diskutiert, unter denen sog. low carbon hydrogen hergestellt und zertifiziert werden soll. Die EU-Kommission beabsichtigt hierzu einen Delegierten Rechtsakt zu erlassen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Entwicklung von Wasserstoff-Projekten ist die Ausgestaltung dieser Konditionen, wie auch der für RFNBO-konformen („grünen“) Wasserstoff, sehr relevant. Deshalb setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass es zu pragmatischen und rechtssicher erfüllbaren Anforderungen kommt. Dies haben wir auch dem BMWK zur Kenntnis gegeben.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ausschreibungsdesign des LKW-Ladenetzes anpassen
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Beschreibung:
E.ON begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. E.ON plädiert für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungs-modells, eine marktkonforme Preisgestaltung und eine alternative Ausschreibungsstruktur, um den Wettbewerb zu fördern und den wettbewerblichen Ausbau zu unterstützen.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.08.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Stärkere Absicherungspflichten durch Absicherungsstrategien von Lieferanten, 24-Stunden-Wechsel Gas
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Beschreibung:
Als E.ON haben wir neben einer Reihe von organisationsinternen Maßnahmen rund um Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung beim Netzanschluss, auch bereits in Anwendung befindliche Tools zur Prozessverbesserung etabliert (z.B. das SNAP-Tool). Wir begrüßen daher im Allgemeinen weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Handlungsfeld, bewerten allerdings vor allem weitere Fristverkürzung ohne Differenzierung der jeweiligen Netzebene als unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich ist z.B. eine 8-Wochen-Frist für eine Netzverträglichkeitsprüfung durchaus bereits Praxis, allerdings halten wir die gleiche Frist für den Netzanschluss an die Mittelspannung für überzogen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Einsatz für pragmatische und praxistaugliche Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff
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Beschreibung:
Bereitstellung energiewirtschaftlicher Fachexpertise, die die Auswirkungen der Strombezugskriterien gemäß des REDII Delegierten Rechtsakts aus der Praxis bewertet. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff im Februar 2023 wurde zwar mehr Rechtssicherheit geschaffen, jedoch sind die festgelegten Kriterien insbesondere für die Hochlaufphase des Marktes und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb zu streng. Dies führt zu einer unnötigen Verteuerung des Wasserstoffs, insbesondere durch die Kriterien der Additionalität und die Verschärfung der zeitlichen Korrelation zwischen EE-Stromerzeugung und RFNBO-Erzeugung.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
KRITIS-Dachgesetz, NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
E.ON ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Kurzposition zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG
-
Beschreibung:
Der Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG adressiert wichtige Fragen, um die aktuellen Herausforderungen in der neuen Phase der Energiewende anzugehen. Insbesondere ist positiv hervorzuheben, dass EEG-Anlagen künftig keine Vergütung bei negativen Preisen erhalten sollen. Ebenso sehen wir die Regelungen zu Nulleinspeisung und die Absenkung der Direktvermarktungspflicht positiv. Im Bereich des MsbG begrüßen wir die Klarstellungen zu besonderen Belastungen des Auffangmessstellenbetreibers und zum angemessenen Entgelt von Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers. Allerdings sollten die Aspekte Finanzierung, Bezahlbarkeit, Sichtbarkeit/Regelbarkeit und Test- sowie Berichtspflichten der VNB überdacht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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-
-
Beschreibung:
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Steuerrecht investitionsfähig machen
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Beschreibung:
Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.04.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Flexibilitätsstrategie für energiewirtschaftliche Transformation
-
Beschreibung:
E.ON appelliert an die Bundesregierung, Flexibilität als tragende Säule der Energiewende bis 2030 systematisch zu integrieren. Ziel ist es, durch optimierte Nutzung von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Heimspeichern Systemkosten zu senken und Verbraucher zu entlasten. Dazu bedarf es konsistenter regulatorischer Rahmenbedingungen, die den Wert von Flexibilität im Marktdesign widerspiegeln, bürokratische Hürden abbauen und digitale Infrastruktur, insbesondere Smart Meter, konsequent ausbauen. E.ON empfiehlt die Schaffung von gezielten Anreizmechanismen, um Flexibilitätspotenziale dauerhaft zu erschließen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Klarheit im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schaffen
-
Beschreibung:
Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2510010026 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.07.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Investitionssicherheit über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen
-
Beschreibung:
Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Investitionshürden bei der Umstellung auf Fernwärme für Vermieter auflösen
-
Beschreibung:
Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze entfristen und aufstocken
-
Beschreibung:
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte von einem reinen Förderprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, entfristet und deutlich aufgestockt werden. Hochrechnungen auf Basis der Förderbescheide zu Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien zeigen, dass die vorgesehenen Fördermittel nicht ausreichen werden. Durch die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs, inkl. des bei großen Investitionsvorhaben wichtigen Vorbescheides, ähnlich dem des KWKGs, wird Investitionssicherheit geschaffen. Auf mittlere Sicht sind rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Förderung notwendig, welche mit einer Verlängerung der Förderrichtlinie über 2028 hinaus einhergehen müssen.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Harmonisierung der CO2-Berechnungsmethode
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Beschreibung:
Die unterschiedlichen Ansätze zur Berechnung der CO2-Emissionen müssen harmonisiert werden. n den unterschiedlichen Gesetzen zu Wärmeversorgung und Gebäudeeffizienz sollte nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Die weitgehende Stilllegung der Gasverteilernetze braucht einen Ordnungsrahmen
-
Beschreibung:
Durch die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung, im Wesentlichen mit Wärmepumpen und Fernwärme, wird der Bedarf an Gasverteilernetzen in Zukunft erheblich sinken. Mit KANU 2.0 hat der geordnete, kaufmännische Rückzug begonnen – den es konsequent fortzusetzen gilt. Der gesetzliche sowie regulatorische Ordnungsrahmen muss hinsichtlich des Umgangs mit Kosten für Betrieb und Instandhaltung bei einer sinkenden Anzahl an Anschlussnehmern und -nutzern, mit Konzessionsausschreibungen und mit der perspektivischen Stilllegung zeitnah unter Beteiligung der Stakeholder festgelegt werden. Eine Stilllegung soll in der Regel keinen Rückbau des Gasnetzes zur Folge haben. Sofern erforderlich, sollte eine Freistellung der Netzbetreiber von Rückbaukosten kurzfristig gesetzlich geregelt werden.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
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Verbraucherschutz bei der Wärmewende berücksichtigen
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Beschreibung:
Die Preistransparenzplattform ist geeignet, um das zentrale Instrument der Preisregulierung zu werden - verpflichtend für alle Betreiber. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung, um den Marktbedingungen und Verbraucherbedürfnissen gerecht zu werden. Die Idee einer Universalschlichtungsstelle für Fernwärme ist richtig. Auch wenn dies voraussetzt, dass es klare Regelungen für Preise und Preisbestimmungen sowie deren Änderungen gibt.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
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Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
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Beschreibung:
Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.07.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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E.ON bittet um angemessene Regulierung im Zuge des NIS2UmsuCG
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Beschreibung:
E.ON bittet um Anpassungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren zur Genehmigung des Einsatzes kritischer Komponenten (§41). Es ist zu befürchten, dass der vorgesehene bürokratische Prozessschritt noch vor der Inbetriebnahme zu Verzögerungen bei Netzausbau- und Betrieb führt, ohne dass dies Vorteile hinsichtlich des eigentlichen Ziels der Untersagung kritischer Komponenten bringt. Außerdem sollten weitere für die Industrie wichtige Rahmenbedingungen ergänzt werden, wie z.B. mehr Transparenz hinsichtlich erfolgter Überprüfungen und Untersagungen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Datum des Referentenentwurfs: 01.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Fehlanreize und Lock-in-Effekte für Biomethan verhindern
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Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
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Beschreibung:
Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
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Beschreibung:
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.10.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24