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Bundesverband WindEnergie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002154
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 30.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 06.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
EUREF-Campus 1610829 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930212341210
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E-Mail-Adressen:
- info@wind-energie.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23960.001 bis 970.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310,55
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (18):
- Mirko Moser-Abt
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Cornelia Uschtrin
Tätigkeit bis 08/21:
wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Wolfram Axthelm
- Stefan Grothe
- Carlo Reeker
- Dipl.-Ing. Wolf Stötzel
- Lukas Schnürpel
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Christina Hasse
Tätigkeit bis 10/21:
wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Luca Liebe
- Kristina Hermann
- Moritz Röhrs
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Elisabeth Görke
Tätigkeit bis 07/20:
geprüfte Rechtskandidatin
Verwaltung des Deutschen Bundestages -
Juliane Karst
Tätigkeit bis 06/22:
Referendarin
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Janna Hilger
- Antigona Lesi
- Dr. Andreas Röhsler
- Tristan Stengel
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Max Hermus
Tätigkeit bis 09/21:
wissenschaftlicher Mitarbeiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17.432 Mitglieder am 10.04.2024, davon:
- 14.280 natürliche Personen
- 3.152 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (24):
- Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
- WindEurope
- World Wind Energy Association (WWEA)
- Women of New Energies
- Eurosolar e.V.
- VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- European Renewable Energies Federation (EREF)
- IHK Berlin
- Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V.
- Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Bayern e.V.
- Fachagentur Windenergie an Land
- Industrie-Förderung GmbH
- DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
- AEE Agentur für Erneuerbare Energien e.V.
- Bund der Energieverbraucher e.V.
- Global Wind Energy Council (GWEC)
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
- Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg e.V.
- Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Erneuerbare Energien
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Windenergie e.V. konstituiert sich überwiegend aus Unternehmen und Organisationen, die sich für einen nachhaltigen und effizienten Ausbau der Windenergie in Deutschland einsetzen, indem die bestmögliche Nutzung von Windstrom angestrebt wird. Grundlagen der Arbeit sind der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau einer nachhaltigen und einer bürgerorientierten Windenergie zu verbessern, kommuniziert der Bundesverband Windenergie e.V. seine Expertise und Erfahrungen nach außen, indem Positionspapiere und Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen der Windenergie, der Sektorenkopplung und der weiteren Ausgestaltung des Energiesystems veröffentlicht werden. Seine Fachreferentinnen und -referenten arbeiten zudem in internationalen Verbänden an der europäischen und weltweiten Entwicklung der Windenergie mit.
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Einführung einer bundeseinheitlichen Bürgerbeteiligung
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Beschreibung:
Das EEG schafft die Möglichkeit der freiwilligen kommunalen Beteiligung. Verschiedenen Ländern reicht das nicht aus. Sie verabschieden selbst Gesetze zur verpflichtenden kommunalen Beteiligung und Bürgerbeteiligung. Die einzelnen Gesetze weichen teilweise stark voneinander, was nicht nur den Überblick erschwert, sondern auch den Wettbewerb verzerrt. Vor diesem Hintergrund fordert der BWE, dass das EEG Rahmenbedingungen für eine verpflichtende Bürgerbeteiligung schafft.
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406050051 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Verpflichtende Veröffentlichung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG
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Beschreibung:
In vielen Gemeinden werden finanzielle Beteiligungen an den erzeugten Strommengen von Wind- und PV-Projekten gemäß § 6 EEG gezahlt, um die Akzeptanz vor Ort zu fördern. Dabei ist es entscheidend, dass diese Zahlungen öffentlich und transparent kommuniziert werden, damit die beabsichtigte Akzeptanzwirkung tatsächlich eintritt. Um die beabsichtigte Akzeptanzwirkung von § 6 EEG sicherzustellen, wird vorgeschlagen, eine Transparenzregelung einzuführen, welche Gemeinden dazu verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen nach § 6 EEG öffentlich zu machen.
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406050056 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Einführung der probabilistischen Methode zur Risikoermittlung
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Beschreibung:
Wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Das Verletzungs- und Tötungsrisiko, dem sie durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch erneuerbare Stromversorgung ausgesetzt sind, darf nicht signifikant erhöht sein. Für die Ermittlung, wann ein solches Risiko signifikant erhöht ist, sollte die Probabilistik angewendet werden. Sie ist aktuell die einzige wissenschaftlich-basierte Methode dazu.
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Betroffenes geltendes Recht: BNatSchG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060004 (PDF, 23 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Versendet am 26.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Net Zero Industry Act
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Beschreibung:
Wichtigstes Ziel des Net Zero Industry Act ist es, den Produktionshochlauf der Transformationstechnologien – z. B. Solar- und Windenergie, Batterieherstellung, Wärmepumpen – in der EU zu beschleunigen. Mit dem NZIA sollen weiterhin Importabhängigkeiten von einzelnen Lieferanten verringert, die Resilienz der europäischen Lieferketten sowie Produktionskapazitäten gestärkt und die Klimaziele der EU erreicht werden.
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406050061 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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SG2407300006 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Gesetzliche Definition des Umfangs der Rückbauverpflichtung
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Beschreibung:
Übersicht über Problemfelder beim Rückbau von WEA, Schaffung von gesetzlichen Erleichterungen zur einheitlichen Handhabung vom Rückbau.
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060001 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Beschreibung:
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Stromdirektbelieferungen ermöglichen
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Beschreibung:
Schaffen von gesetzlichen Erleichterungen, um Industriekunden über Direktleitungen mit Strom zu versorgen.
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406060002 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Anpassung des BauGB an geändertes BImschG
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Beschreibung:
Dynamischer Verweis auf § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 245e Absatz 3 und § 249 Absatz 3 BauGB: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Repowering-Vorhaben im anstehenden 5H-Abstand gewährleisten
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Betroffenes geltendes Recht: BauGB
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060003 (PDF, 38 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Beschreibung:
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EEG Anpassungen / PV-Paket
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Beschreibung:
Verbesserungen für die Windenergie im EEG, Umwandlung von bestehenden Windenergie-Gebieten in Beschleunigungsgebiete, und Verlängerung der EU-Notfall-VO um ein Jahr
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/8657 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060029 (PDF, 25 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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BImSchG - § 31k - Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen
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Beschreibung:
Die bis 15.04.2024 befristete Aussetzung der Schall- und Schattenabschaltungen, die es in der Energiekrise ermöglichte, mehr Strom einzuspeisen, sollte erneut verlängert werden, da es nach einer Umfrage des BWE unter seinen Mitgliedern keinerlei Beschwerden gab und der zusätzliche Stromertrag in Zeiten der Energieknappheit sinnvoll ist.
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Betroffenes geltendes Recht: BImSchG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060030 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Fristgerechte Erklärung von Beschleunigungsgebieten
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Beschreibung:
Das Solarpaket I enthält unterschiedliche Instrumente zum verbesserten Ausbau Erneuerbarer Energien. Darin ist auch die Umwandlung von Windenergie-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete enthalten. Nach Vorgaben der Europäischen Union muss diese zwingend bis zum 21. Mai 2024 erfolgen. Der BWE setzt sich dafür ein.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/8657 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406060037 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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SG2406060038 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Organe
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Beschreibung:
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Einführung einer gesetzeskonformen Habitatpotenzialanalyse
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Beschreibung:
Das Bundesnaturschutzgesetz arbeitet mit der Regelvermutung, dass durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgeht. Diese Regelvermutung soll durch eine wissenschaftliche Methode überprüfbar sein. Ein Ansatz dazu ist die Habitatanalyse. Der BWE fordert ein, dass der gesetzliche Auftrag eingehalten wird. Mit dem vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung kommt es hingegen zur Verschärfung von bundeseinheitlichen Standards. Zudem ist die Widerlegung der Regelvermutung praktisch unmöglich.
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Betroffenes geltendes Recht: BNatSchG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060043 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Beschreibung:
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Windenergie beschleunigende Umsetzung der RED-III durch den deutschen Gesetzgeber
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Beschreibung:
Änderungen an diversen Gesetzen zur Umsetzung der europäischen erneuerbare Energien Richtlinie zur Förderung des schnelleren Ausbaus von Windenergie an Land.
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Betroffenes geltendes Recht: WindBG, BImSchG, BauGB, ROG, EEG 2023
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406070028 (PDF, 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Sicherstellung der Cybersicherheit
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Beschreibung:
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.
- Referentenentwurf: Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406200002 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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SG2407160001 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Standardisierung von Störungsverbot und Fledermausschutz
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Beschreibung:
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren.
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Betroffenes geltendes Recht: BNatSchG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407160004 (PDF, 30 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Beschleunigung der Netzintegration von Windenergieanlagen
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Beschreibung:
Verzögerungen beim Netzanschluss sind zu einem Hauptgrund geworden, wieso Windenergieanlagen nicht in Betrieb gehen können. Zu den wesentlichen Lösungsmaßnahmen gehören: Die Harmonisierung des Netzanschlussprozesses Die flexible Ausgestaltung des Netzreservierungsmechanismus Die Digitalisierung von Informations- und Datenflüssen Die Automatisierung des Netzanschlussverfahrens
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409230018 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Erleichterungen der Prospektpflicht für Bürgerenergiegesellschaften
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Beschreibung:
Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: VermAnlG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409230019 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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EnWG-EEG-Novelle
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Beschreibung:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Datum des Referentenentwurfs: 28.08.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2409230020 (PDF, 30 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
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SG2410300005 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.10.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Erbschaftssteuer
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Beschreibung:
Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
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Betroffenes geltendes Recht: BewG
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Interessenbereiche: Erneuerbare Energien
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409230025 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
6.630.001 bis 6.640.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22