- Registernummer: R001861
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 05.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesmarktverband für V.+F.Roger FechlerClaire-Waldoff-Strasse 710117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493031904295
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E-Mail-Adressen:
- r.fechler@bauernverband.net
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Webseiten:
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Keine Webseite vorhanden
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,11
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Roger Fechler
- Hubertus Beringmeier
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 30.06.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesmarktverband für Vieh- und Fleisch (BMV) hat den Zweck, die allgemeinen Interessen der Vieh- und Fleischwirtschaft gegenüber allen politischen Institutionen, den Behörden und in der Öffentlichkeit zu vertreten sowie den Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander zu fördern.
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Novelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
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Beschreibung:
Der Bundestag hat den Starttermin für die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch auf den 01.03.2026 verschoben. In einem begleitenden Entschließungsantrag forderte der Bundestag die Bundesregierung zudem auf, dass sie eine „grundsätzliche“ Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen soll. Diese Überarbeitung muss nun zeitnah erfolgen und zu praxistaufglichen, effizienten und machbaren Regelungen führen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/327 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung
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Beschreibung:
Der im Dezember 2023 vorgelegte Entwurf einer Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung berücksichtigt praxistaugliche Regelungen nicht ausreichend und scheint stattdessen vielmehr darauf ausgerichtet zu sein, mit erheblichen Verschärfungen und praxisfernen Regelungen ohne nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz den Tiertransport lediglich möglichst weit reduzieren zu wollen, ohne die Konsequenzen angemessen zu berücksichtigen. Insofern muss sich Deutschland in der nun anstehenden Schlussphase der Überarbeitung für praktikable Regelungen einsetzen.
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
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Beschreibung:
Die Belastung durch zusätzliche, wenig sinnhafte Dokumentationspflichten durch die EUDR belastet insbesondere kleinere und mittelständische Familienbetriebe, die keinerlei Entwaldungsgeschehen zu verantworten haben. Hier bedarf es einer praxistauglichen Umsetzung auf nationaler Ebene. In diesem Zusammenhang muss auf EU-Ebene auch auf die dringend notwendige Einführung einer praxisnahen vierten Risikokategorie hingewirkt werden. Ohne diese Ergänzung drohen massive und vor allem im Hinblick auf das Schutzziel dieser Regelung wenig zielführende Bürokratielasten für die heimische, nachhaltig wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft und die gesamte Wertschöpfungskette.
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24