- Registernummer: R001784
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 20.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Axel-Springer-Straße 6510888 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493025910
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E-Mail-Adressen:
- lobbyregister@axelspringer.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24390.001 bis 400.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/245,05
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Dr. Dietrich von Klaeden
- Franziska Fislage
- Florian Nehm
- Robin Vollmer
- Alix Compin
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Fabian Griewel
Tätigkeit bis 03/25:
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Mitgliedschaften (29):
- Atlantik-Brücke e.V.
- Bundesverband Abonnement e.V.
- Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
- Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
- Bundesverband Druck + Medien e.V. (BVDM)
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
- Bundesverband für strukturierte Wertpapiere e.V.
- Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA)
- Customer Service & Call Center Verband Deutschland e.V.
- Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung (DIW)
- Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
- Deutsches Institut für Gemeinschaftsgastronomie e.V.
- EMMA/ENPA
- European Publishers Council (EPC)
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
- German Facility Management Association e.V. (GEFMA)
- Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
- IAB Europe
- Markenverband e.V.
- medianet berlinbrandenburg e.V.
- Medienverband der freien Presse e.V. (MVFP)
- News/Media Alliance (N/MA)
- Radiozentrale GmbH
- Stifterverband für die deutsche Wissenschaft e.V.
- Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
- Verband Privater Medien e.V. (VAUNET)
- Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V.
- VOICE Verband der IT-Anwender e.V.
- Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Axel Springer SE ist ein familiengeführtes Medien- und Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Berlin, das in mehr als 40 Ländern aktiv ist. Durch die Bereitstellung von Informationen über die verschiedenen Medienmarken (u.a. Business Insider, POLITICO, BILD und WELT) ermöglicht die Axel Springer SE den Menschen, freie Entscheidungen für ihr Leben zu treffen. Der Wandel vom traditionellen Printmedienunternehmen zu Europas führendem digitalen Verlag ist vollzogen. Axel Springer will durch beschleunigtes Wachstum Weltmarktführer bei digitalen Inhalten und digitalen Rubrikenmärkten werden. Aufgabe der Interessenvertretung im engeren Sinn ist es, die mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns verbundenen Chancen und Herausforderungen zu erörtern und gemeinsam mit der Politik nach Lösungen zu suchen. Die Wahrung von journalistischer Unabhängigkeit, publizistischer Vielfalt, fairen Wettbewerbsbedingungen sowie weitere für das Unternehmen mit den digitalen Herausforderungen verbundene Themen stehen dabei im Mittelpunkt.
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Weiterentwicklung der gegenwärtigen Rechtslage zu einem KI-festen Urheberrecht
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Beschreibung:
Die kommerzielle Nutzung von Daten und Inhalten zum Training der generativen KI-Modelle ohne Teilhabe der Rechteinhaber an der Wertschöpfung verletzt den Grundgedanken des Urheberrechts. Eine Klärung seitens des Gesetzgebers im Urheberrecht ist nötig.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kinderlebensmittelwerbegesetz ist nicht zielführend und beeinträchtigt freie Medien
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Beschreibung:
Das Kinderlebensmittelwerbegesetz des BMEL wird aus unserer Sicht in seiner vorgesehenen Form nicht das Ziel erreichen, Übergewicht bei Kindern zu reduzieren. Vielmehr wird es die Finanzierung freier Medien in Deutschland beeinträchtigen.
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Interessenbereiche:
- Werbung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss fairen Wettbewerb langfristig garantieren
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Beschreibung:
In den nächsten Novellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung und anderen Unternehmen durch geeignete Maßnahmen ermöglicht wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EinwV nach TTDSG medienfreundlicher gestalten
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Beschreibung:
Die EinwV muss ermöglichen, dass Publisher weiterhin ein datenbasiertes und werbefinanziertes Geschäftsmodell wirtschaftlich lohnend betreiben können.
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Referentenentwurf:
Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.06.2023 Federführendes Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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In § 7 Abs. 4 S. 2 EStG geregelte Abschreibungsmöglichkeiten von Bestandsimmobilien müssen erhalten bleiben
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Beschreibung:
Die vom Bundesrat empfohlenen Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsimmobilien wirken als Investitionsbremse für Unternehmen und Privatpersonen, weil mit ihr die Attraktivität sinkt, in Bestandsimmobilien zu investieren. Wenn die Bestands-AfA bei 2% und die Neubau-AfA bei 5% liegt, ist das ein Anreiz für Abriss und Neubau statt Sanierung von Bestandsgebäuden. Die Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten würden damit zu einem wesentlich höheren CO2-Ausstoß im Gebäudesektor und höheren Mieten führen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23