- Registernummer: R001341
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 08.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 08.10.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Clubkombinat HamburgKastanienallee 920359 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494023518416
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E-Mail-Adressen:
- christian.ordon@livekomm.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2450.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Wohlrabe Marc Wohlrabe Marc Wohlrabe Marc Wohlrabe
- Christian Ordon Christian Ordon
- Pamela Schobeß Schobeß
- Thore Debor
- Mankel Brinkmann
- Steffen Kache Kache
- Christian Ordon
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Gesamtzahl der Mitglieder:
750 Mitglieder am 01.07.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Live DMA European Network - Linking Initiatives & Venues in Europe
- Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V.
- Deutscher Musikrat e.V.
- Forum Musikwirtschaft
- Forum Veranstaltungswirtschaft
- Deutscher Kulturrat e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (25):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kultur; Urheberrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Clubkultur, Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Steuerrecht, Künstlersozialversicherungsrecht, Drogenprävention
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Live Musik Kommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert seit 2012 aktuell mehr als 750 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden. Unsere Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus sowie der deutschen und internationalen Talentförderung und Nachwuchspflege. Die LiveKomm ist mit 22 Organisationen in derzeit 13 Bundesländern auf regionaler Ebene vertreten sowie Mitglied im europäischen Verband der Musikspielstätten und Festivals, der Live DMA mit über 3000 Mitgliedern in derzeit 18 Regionen und Ländern in Europa. Die LiveKomm und ihre Fach-Arbeitskreise agieren als die Interessenvertretung für die deutsche Club- und Festivalszene und setzt sich für deren Belange ein. Des Weiteren werden die Interessen gegenüber Politik und Verwaltungen in Terminen, Fachkonferenzen, Branchentreffs, Ausschuss-Einladungen sowie eigenen Konferenzformaten wie der ’ Stadt Nach Acht’ vertreten, aber auch um Verständnis, Akzeptanz und Unterstützung für die Spielstätten geworben. Dies betrifft die Bereiche der Kultur, des Sozialen und der (Kreativ-)Wirtschaft, aber auch hinsichtlich des Baurechts sowie des Immissions-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
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Anerkennung des kulturellen Bezugs von Musikclubs innerhalb der BauNVO und Anpassung der TA Lärm
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Beschreibung:
Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sollten als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Alternativ sollte eine gesonderte Gebäudekategorie „Musikclub“ einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Auch sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Einführung einer regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass die Einstufung von Verhaltenslärm im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/781 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 436/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2509300052 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2510080011 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung der §34a-Pflicht im Sicherheitsgewerbegesetz an die Notwendigkeiten der Veranstaltungswirtschaft.
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Beschreibung:
Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, das Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstäigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch soviel Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes Datum des Referentenentwurfs: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.06.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Initiative Musik gGmbH
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroInfrastrukturförderung der Initiative Musik für das Weiterbildungsformat "Festivals Aktuell"
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24