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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001291
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Michaelkirchstraße 17/1810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493062980100
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E-Mail-Adressen:
- info@deutscher-verein.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23310.001 bis 320.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,93
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Ass. iur. Wiebke Bartels LL.M.
- Ass. iur. Ursula Rölke
- Andreas Krampe
- Dr. Anna Richter
- Dr. iur. Romy Ahner
- Dipl.-Päd. Maria-Theresia Münch
- Kathleen Wabrowetz
- Antje Asmus
- Dr. iur. Verena Staats
- Ass. iur. Nora Schmidt
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.020 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 297 natürliche Personen
- 1.723 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (9):
- Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
- Deutscher Juristentag e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement - KGSt
- Deutscher Sozialrechtsverband e.V.
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement - BBE
- International Council of Social Welfare - ICSW
- International Social Service - ISS
- European Social Network - ESN
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Interessen- und Vorhabenbereiche (21):
Arbeitsmarkt; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Ländlicher Raum; Wohnen; Grundsicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein) ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. In diesem Kontext veranstaltet er Fachkongresse, Fachveranstaltungen, Fachgespräche sowie ähnliche dem Austausch dienende Formate, nimmt an Sachverständigenanhörungen teil und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Der Deutsche Verein arbeitet konsensorientiert, vernetzt, impulsgebend sowie mit hoher Fachlichkeit an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und steht im ständigen Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Sozialen. Es ist die jahrzehntelange Besonderheit des Deutschen Vereins, alle - auch widerstreitende und gegensätzliche - Interessen und Positionen zusammenzuführen und sie dadurch für die Entwicklung der Sozialpolitik, der Sozialen Arbeit und des Sozialrechts, und damit für die Gesellschaft insgesamt, nutzbar zu machen. Unter der allgemeinen verfassungsrechtlich gebotenen Zielsetzung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Vereinheitlichung des Sozialsystems in der Bundesrepublik Deutschland werden Lösungen und Lösungsvorschläge jenseits partikulärer Interessen entwickelt, die für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, letztlich auch für den sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland von großer Bedeutung sind. Die gesetzliche Vertretung des Deutschen Vereins erfolgt durch Dr. Verena Staats (Vorständin gemäß § 26 BGB) und Nora Schmidt (Geschäftsführerin und besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB). Außerdem wird der Deutsche Verein durch die ehrenamtliche Präsidentin, Dr. Irme Stetter-Karp, repräsentiert. Auch sie vertritt den Deutschen Verein in fachpolitischen Positionen nach außen.
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Reformen im Kindschaftsrecht
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Beschreibung:
Stellungnahme vom 14.2.2024 zu Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Familienpolitik
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Beschreibung:
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Reformen im Abstammungsrecht
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Beschreibung:
Stellungnahme vom 14.2.2024 zu Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts Unser Ziel: Das Abstammungsrecht soll gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden. Bei den anstehenden Reformen sind die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Familienpolitik
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Beschreibung:
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Fortführung des KiTa-Qualitätsgesetzes und Fachkräftesicherung
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Beschreibung:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dauerhaft in die Fortführung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zu investieren und die im Koalitionsvertrag genannten drei Handlungsfelder „Bedarfsgerechtes Angebot“, „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Sprachliche Bildung“ zu fokussieren. Unser Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Konvergenz zwischen den Bundesländern bei den Aufwachsensbedingungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Sicherstellung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte im System der Kindertagesbetreuung.
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Geschlechterpolitik, Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Kinder- und Jugendpolitik, Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung", Vorschulische Bildung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140077 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Beschreibung:
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bessere Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft
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Beschreibung:
Aufzeigen von Schutzlücken des Referentenentwurfs für Kinder mittelloser Eltern, die von keinem der geplanten Vermutungstatbestände erfasst werden sowie Empfehlung einer Evaluation des Gesetzes
- Referentenentwurf: Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Referentenentwurf: Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB, StAG, PStG, PStV, AufenthG
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140076 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
- Referentenentwurf: Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140039 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Kommentierung des Nationalen Reformprogramms (NRP)
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Beschreibung:
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins legt in der Kommentierung des Nationalen Reformprogramms den Fokus auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), sowie Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), da diese Themen für unsere Mitglieder von besonderem Interesse sind. Mit der Kommentierung soll darauf hinwirkt werden, dass zum einem die jeweiligen Punkte im Reformprogramm ausreichend Berücksichtigung finden. Zum anderen, soll darauf hingewiesen und hingewirkt werden, dass die Planung und Nutzung der Ressourcen des DARPs unter stärkerer Einbindung von relevanten Stakeholdern erfolgen muss.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140038 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Beschreibung:
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Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu harmonisieren und das Pflegedarlehn durch eine Lohnersatzleistung zu ersetzen. Leistungen für pflegende Angehörige und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sollten flexibilisiert werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung soll ein fest an spezifische Leistungen gebundener Steuerzuschuss eingeführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Einnahmebasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung verbreitert werden kann und es soll ein Ausgleichmechanismus zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine ausgewogene Lastenverteilung entwickelt und implementiert werden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11761 Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Pflege, Pflegeversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407020003 (PDF, 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Wohnungsverlusten
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Beschreibung:
Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
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Interessenbereiche: Wohnen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050021 (PDF, 25 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Reform des Unterhaltsrechts
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Beschreibung:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Familienpolitik
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Beschreibung:
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Änderungen und Klarstellungen in den Regelungen nach dem SGB V und IX zur Begleitung Im Krankenhaus
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Beschreibung:
Einzelansprüche sollen nicht in andere Sozialleistungssysteme verlagert werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderungen soll nicht an den Bezug einer Sozialleistung geknüpft werden. Es soll erreicht werden, dass hinsichtlich der Einbindung in ein therapeutisches Konzept auch im Rahmen des § 113 Abs.6 SGB IX eine Klarstellung eingefügt wird. Es soll erreicht werden, dass auch nach § 44b SGB V eine stundenweise Begleitung ohne zeitlichen Mindestaufwand möglich wird. Es soll eine Regelung geschaffen werden, die sicherstellt, dass ein erhöhter Grundpflegebedarf auf Grund einer Behinderung bei stationärem Aufenthalt generell abgesichert ist.
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Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411080014 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Gremien
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Beschreibung:
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Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
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Beschreibung:
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Datum des Referentenentwurfs: 18.11.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Geschlechterpolitik, Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200027 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Beschreibung:
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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Beschreibung:
Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystem in der Pflege und zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Damit sollten die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes sowie einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Vereinheitlichung sollte eine Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erreicht werden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/13634 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Pflege
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290012 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (4):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 4.900.001 bis 4.910.000 EuroDer Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine institutionelle Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Summe ergibt sich aus dem Bundeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 17, Kapitel 1710, Titel 684 07. -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 390.001 bis 400.000 EuroDer Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine Zuwendung für das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Art. 25 Abs. 2 Bundesteilhabgesetz eröffnet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Ländern die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten. Die Förderung des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts. -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung für die Durchführung eines Gutachtens zur Quantifizierung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs im SGB II und SGB XII bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen -
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroZuwendung für die Durchführung der Strategiekonferenz Inklusion, Selbstbestimmung und Eingliederungshilfe
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
990.001 bis 1.000.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23