- Registernummer: R001100
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 12.11.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Lennéstraße 310785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024625960
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E-Mail-Adressen:
- service@bfach.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2440.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,19
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Jens Loa
- Cordula Nocke
- Stephan Moll
- Stefan Lösch
- Daniel Knellesen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
101 Mitglieder am 30.05.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V. (Strukturgesellschaft)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (17):
EU-Gesetzgebung; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht; Bürokratieabbau
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bankenfachverband (BFACH) ist die Interessenvertretung der Kreditbanken. Diese sind Experten für die Konsum-, Investitions- und Kfz-Finanzierung und kommen aus den drei Säulen der Kreditwirtschaft (private Banken, Institute der Sparkassen-Finanzgruppe und des genossenschaftlichen Sektors). Ferner sind dem BFACH assoziierte Mitglieder angeschlossen, die aus banknahen Branchen stammen und Kooperationspartner der Kreditinstitute sind. Der BFACH engagiert sich zu Themen der Konsum-, Investitions- und Kfz-Finanzierung für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und Gesetzgebung (z.B. Bundestag, Bundesrat, Parteien, Fraktionen, Gruppen), der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bundes- und Landesministerien, Aufsichtsbehörden wie Bankenaufsicht, Datenschutzaufsicht, Bundeskartellamt) sowie gegenüber Verantwortlichen aus dem Bereich Verbraucherschutz (z.B. Verbraucherschutzverbände). Hierbei setzt sich der BFACH aktiv für die Mitgliederinteressen ein mit dem Ziel, die Sicht der kreditgebenden Praxis zu vermitteln und die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Finanzierungsgeschäft der Mitglieder interessengerecht zu erhalten bzw. mit Blick auf die Zukunft adäquat weiterzuentwickeln. Gegenstand der BFACH-Interessenvertretung ist es einerseits, die Bedeutung der BFACH-Mitglieder für die Entwicklung von Konsum und Investitionen gegenüber der Öffentlichkeit und den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Politik, Gesetzgebung und Verwaltung darzustellen und über die Potenziale und Herausforderungen des Finanzierungsgeschäfts der BFACH-Mitglieder zu informieren (z.B. anhand der Ergebnisse von Marktstudien). Andererseits positioniert sich der BFACH zu konkreten Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren mit Bezug zur Konsum-, Kfz- und Investitionsfinanzierung (z.B. deutsche Umsetzung europäischer Richtlinien (z.B. Verbraucherkreditrichtlinien, Geldwäscherichtlinien), Gesetzgebungs- und Verordnungsinitiativen des deutschen Gesetzgebers ohne europäischen Anlass), um den Gesetzgeber im besten Sinne bei einer ausgewogenen und den berechtigten Belangen sowohl der Kreditwirtschaft als auch der Kunden (Verbraucher und Unternehmen) Rechnung tragenden Regulierung zu unterstützen. Die Interessenvertretung erfolgt regelmäßig schriftlich und mündlich (z.B. durch Stellungnahmen, Positionspapiere, direkte Anschreiben, Presse- und Medienarbeit, bilaterale Gespräche, Teilnahme an Anhörungen und Diskussionsveranstaltungen, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen).
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Abschaffung der Wartefrist (Cooling-Off-Regelung) des § 7a Abs. 5 VVG (vgl. Artikel 32 ZuFinG)
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Beschreibung:
Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.10.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung europarechtskonforme/praktikable Rechtsnorm für ext. Scoring-Verfahren von Auskunfteien
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Beschreibung:
Der deutsche Gesetzgeber sollte eine europarechtskonforme Regelung für externe Scoring-Verfahren von Auskunfteien schaffen und hierbei die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen (geplanter neuer § 37a BDSG als Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 22 Abs. 2 Buchstabe b) DSGVO).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung/Herabstufung der strengen Schriftform für Allgemein-Verbraucherdarlehen auf Textform
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Beschreibung:
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sollten auch Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 Abs. 2 BGB in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau einbezogen und Artikel 13 des BEG IV-E (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) um eine diesbezügliche Änderung des § 492 BGB ergänzt werden. Hierbei sollte das strenge Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 126, 126a BGB) auf die Textform (§ 126b BGB) herabgestuft werden, damit Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ohne Medienbruch digital abgeschlossen werden können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Bürokratieabbau
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Beschreibung:
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Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
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Beschreibung:
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu];
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Bürokratieabbau
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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SG2511120013 (PDF - 35 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.11.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.11.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.10.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.10.2025 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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BMF-Rechtsverordnung: Übermittlung GwG-Verdachtsmeldungen (Übermittlungsformate, Mindeststandards zur Erfüllung Meldepflicht gem. §§ 43, 44 GwG)
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Beschreibung:
Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.04.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu];
- Bürokratieabbau
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.640.001 bis 1.650.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24