- Registernummer: R001087
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 30.04.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.04.2026
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Stephanitorsbollwerk 328217 BremenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494211686610
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E-Mail-Adressen:
- u.sieberg@wpd.de
- c.schnibbe@wpd.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
BerlinBerlinBrunnenstr. 18110119 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +4930240869563
- E-Mail-Adresse: u.sieberg@wpd.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25140.001 bis 150.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,15
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Christian Schnibbe
- Ulf Sieberg
- Dr. Hartmut Brösamle
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Mitgliedschaften (11):
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW
- Bundesverband Windenergie BWE
- Wirtschaftsverband Windkraftwerke WVW
- WindEurope
- Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft BNW
- Deutsch-französisches Büro für die Energiewende DFBEW
- Fördergesellschaft Windenergie und andere dezentrale Energien FGW
- Bundesverband Erneuerbare Energien BEE
- WindRat
- Branchennetzwerk für die Windenergie WAB
- Bundesverband Energiespeicher Systeme BVES
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Erneuerbare Energien
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Entwickler und Betreiber von Windparks an Land sowie von Solarprojekten gestalten wir maßgeblich den Umbau der Energieversorgung mit und tragen zum Schutz unseres Klimas bei. Entsprechend vertreten wir unsere Interessen. Die Interessenvertretungstätigkeit wird durch - Kontaktpflege und -aufbau zu Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sowie zu Vertretungen der Verwaltung (Bundesministerien, nachgeordnete Behörden), - persönliche Gespräche, Emails, Briefe und Telefongespräche und Videokonferenzen, - die Übermittlung von Stellungnahmen, Positionen, Hintergründen, Gutachten sowie Gesetzesvorschläge und Gesetzesänderungsvorschläge, - Einladungen an Standorten des Unternehmens und Firmenaktivitäten (z.B. Windparkeröffnungen), - im Rahmen von Verbandsmitgliedschaften auf z.B. (parlamentarischen) Veranstaltungen - bei Messeauftritten und Branchentagen - Besuch von externen Veranstaltungen Dritter (z.B. wissenschaftliche Institute, Wettbewerber, gesellschaftliche Stakeholder) ausgeübt.
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Verstetigung der Ausbaupfade im Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Beschreibung:
Die am 31.12.2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss durch Novelle verlängert werden. Nach der EU-Strommarkt-Verordnung 2024/1747 ist Deutschland zudem verpflichtet, direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen für Verträge im Rahmen direkter Preisstützungssysteme für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen einzuführen, die ab dem 17. Juli 2027 geschlossen werden. Hier bedarf es einer planbaren Umsetzung, um einen Fadenriss beim Ausbau von Wind- und Solarenergie zu vermeiden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Datum des Referentenentwurfs: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Die Synchronisierung des Ausbaus der Übertragungs- und Verteilnetzinfrastruktur mit dem Ausbau von Wind- und Solarenergie muss Hand in Hand gehen.
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Beschreibung:
Hemmnisse durch die Netzbetreiber müssen beseitigt werden. Für die Vergabe von Netzanschlüssen braucht es verbindliche Transparenz nach objektiven Kriterien. Die Ausweisung von sog. „kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten“ (Engpassgebieten) durch die Verteilnetzbetreiber ist abzulehnen. Den Verpflichtungen zum Netzausbau muss zur Auflösung von Engpassgebieten schnellstmöglich nachgekommen und im Fall der Zielverfehlung sanktioniert werden. Projektgenehmigungen sind bis mindestens zwei Jahre über den Zeitraum der Limitierung hinaus einzufrieren, um getätigte Investitionen nicht zu entwerten. Die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts ist aus Gründen von Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten abzulehnen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Datum des Referentenentwurfs: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24