- Registernummer: R000582
- Ersteintrag: 17.02.2022
- Letzte Änderung: 07.07.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.07.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Michaelkirchstraße 17/1810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930259272820
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E-Mail-Adressen:
- info@zukunftsforum-familie.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2530.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,05
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Nikola Schopp
- Lilly Schön
- Britta Altenkamp
- Birgit Merkel
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Sophie Schwab
Tätigkeit bis 12/22:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages
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Gesamtzahl der Mitglieder:
81 Mitglieder am 31.12.2025, davon:
- 13 natürliche Personen
- 68 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- AWO Bundesverband e. V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
- Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"
- Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e.V.
- Verband Binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
- Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (22):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde 2002 als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag unserer Mitglieder setzen wir uns seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das Zukunftsforum Familie für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein. Zentraler Ausgangspunkt ist für uns dabei ein weiter Familienbegriff, der an den gesellschaftlichen Wandel der Familien anknüpft und ihn gestaltet. Das ZFF ist eine Initiative der Arbeiterwohlfahrt.
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Drohende Nullrunden bei den Regelbedarfen 2025 abwehren. Fortschreibungsmechanismus reformieren.
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Beschreibung:
Der mit dem Bürgergeld eingeführte neue Fortschreibemechanismus kann systematisch nicht überzeugen, da er zu stark vergangenheitsbezogen ist und unterjährige Preisschwankungen nicht ausgleichen kann. Diese Defizite gilt es umgehend zu korrigieren, damit in Zukunft die aktuelle Preisentwicklung besser berücksichtigt wird und keine Kaufkraftverluste eintreten. Als Umsetzungsoption schlagen die Unterzeichnenden eine Modifizierung des bis 2022 geltenden Fortschreibungsmechanismus vor.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/3873 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen. Umsetzung im Jahressteuergesetz 2024
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Beschreibung:
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz ist zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Steuergutschrift muss aktuell mindestens bei 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Die Regelung sollte im Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung einer Familienstartzeit
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Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ ist die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorgesehen („Familienstartzeit“). Diese Familienstartzeit soll eingeführt und im Mutterschutzgesetz verankert werden. Aufgrund des im Mutterschutzgesetz bereits etablierten Umlageverfahrens entsteht kaum weiterer bürokratischer Aufwand. Notwendig ist darüber hinaus, die neue eigenständige Leistung bestmöglich mit den Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld zu verzahnen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform der Grundsicherung: Verschärfung für Familien und Kinder im SGB II abwehren
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Beschreibung:
Ein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige. Link zum Brief: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2026_02_19_SGB-II-Reform-gefaehrdet-Familien_Verbaende-fordern-Nachbesserungen_endg_Logoteppich.pdf
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.02.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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SG2606250024 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Missbräuchliche Vaterschaftsanfechtung: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
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Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen stellt Familien pauschal unter Verdacht, obwohl nur äußerst wenige Fälle tatsächlich missbräuchlich sind. Familien mit Migrationsgeschichte werden dadurch benachteiligt. Die geplanten Prüfungen und DNA-Tests greifen in Grundrechte ein, erschweren das Familienleben und können dem Kindeswohl schaden. Zudem drohen Kindern Nachteile, etwa beim Staatsbürgerstatus. Das Abstammungsrecht wird dadurch weiter biologisiert, statt soziale Elternschaft aufzuwerten. Insgesamt sind die Regelungen diskriminierend und damit abzulehnen. Link zum Brief: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Offener_Brief_allgemeine-Fassung.pdf
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4081 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft 1. Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.02.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!
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Beschreibung:
Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze. Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/250317_Appell-Familienrecht-KoaV.pdf
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zusammenführung von Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz und Einführung eines Familienpflegegeldes
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Beschreibung:
Zeit ist ein zentraler Faktor in der Pflege. Pflegende Zu- und Angehörige brauchen mehr Freiräume auf existenzsichernder Grundlage – für Pflege, Familie und Erholung. Dafür sind erweiterte Freistellungsregelungen und eine bessere Absicherung während Pflegezeiten nötig. Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sollten – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – zusammengeführt und der Freistellungsanspruch auf mindestens 36 Monate mit Verlängerungsoption ausgeweitet werden. Pflegebedarfe enden selten nach drei Jahren; insbesondere pflegebedürftige Kinder sind oft lebenslang auf Unterstützung angewiesen und werden von Angehörigen versorgt. Anspruchsberechtigt müssen alle sein, die informelle Pflegeverantwortung übernehmen. Es ein Familienpflegegeld, das Einkommensverluste ausgleicht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
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Beschreibung:
Aufgrund eines Urteils des BverfG sollen die Anfechtungsrechte leiblicher Väter reformiert werden. Das ZFF fordert stattdessen eine umfassende Reform des Abstammungsrechts: Soziale Elternschaft muss im Interesse des Kindeswohls gestärkt werden, statt biologische Abstammung weiter aufzuwerten. Zudem gilt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – etwa durch die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien, die Möglichkeit einvernehmlicher Mehrelternschaft sowie die Berücksichtigung von Patchworkfamilien. Auch Diskriminierungs- und Gewaltschutz müssen konsequent einbezogen werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt das ZFF ab, da er Konflikte verschärfen, verlässliche Bindungen schwächen und bestehende Spielräume für Familienvielfalt ungenutzt lassen würde.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2997 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2606250032 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.01.2026 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Aufruf zum internationalen Tag der Familie: Familien gehören zusammen!
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Beschreibung:
Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Oft werden Familien dabei auseinandergerissen. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland Schutz finden kann, bleiben Familienmitglieder in Konfliktgebieten oder Flüchtlingslagern auf der Fluchtroute zurück. Eine Rückkehr ist aufgrund der politischen oder humanitären Lage meist unmöglich. Damit bleibt der Familiennachzug nach Deutschland oft die einzige Möglichkeit, wieder in Sicherheit zusammenzuleben.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Appell Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie
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Beschreibung:
Kinder und Jugendliche aus Familien, die sozial benachteiligt werden, haben in Deutschland schlechtere Zugänge zu den frühen Weichenstellungen des Lebens: Gibt es vor Ort ein Familienzentrum oder Quartiersarbeit, wo Beratungs-, Unterstützungs- und Freizeitangebote für Kinder und Familien niederschwellig zugänglich sind und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen?
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.06.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
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-
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 300.001 bis 310.000 EuroZuwendung aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 17 03, Titel: 684 21 im Rahmen der Familienförderung des BMFSFJ für das Haushaltsjahr 2025 Förderung: Personalausgaben der Geschäftsstelle des ZFF -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendungen im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Kapitel 17 03, Titel: 684 21 im Haushaltsjahr 2025 Förderung der ZFF – Fachtagung „Care, Arbeit, Zukunft: Wer kümmert sich morgen und wie wird es gerecht?" am 22. Mai 2025
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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AWO Bundesverband e.V.
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroZuschuss für das Jahr 2025
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
110.001 bis 120.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25