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Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000449
- Ersteintrag: 14.02.2022
- Letzte Änderung: 20.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Augustinusstraße 11a50226 FrechenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492234379530
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E-Mail-Adressen:
- info@dbl-ev.de
- kirchner@dbl-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23670.001 bis 680.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/236,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Frauke Kern
- Heidemarie Büchner
- Dietlinde Schrey-Dern
- Martin Schotte
- Sara Herzel
- Dagmar Karrasch
- Antje Krüger
- Annika Hecht
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8.552 Mitglieder am 06.05.2024, davon:
- 8.501 natürliche Personen
- 51 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (15):
- Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferegisters (NGBR)
- Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)
- Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V.
- Kindernetzwerk e.V.
- Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG)
- Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) e.V.
- Handelsverband Nordrhein-Westfalen e.V.
- International association of communication sciences and disorders (IALP)
- Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung e.V. (VIFF)
- Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
- AK Berufsgesetz
- Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen
- Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerk BiG)
- Interessengemeinschaft Bayrischer Heilmittelverbände e. V. (I.B.H.)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (21):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Internationale Beziehungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkte Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere und berufspolitisch ausgerichtete „Get-Together“ (Telefonate, Gespräche, parlamentarisches Frühstück/Abende usw.) wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Bundesgesundheitsausschuss), und Bundesministerien (Bundesgesundheitsministerium) gesucht. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Sichtbarkeit der Logopädie als wichtigen Bestandteil der medizinisch-therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland nachhaltig und verstetigend sichtbar zu machen. Mit seiner fachlichen Expertise bringt sich der dbl als Fach- und Berufsverband aktiv in gesetzgeberischen Prozessen ein, um die beruflichen Rahmenbedingungen sowohl für die in Ausbildung Stehenden als auch für die in der Logopädie Tätigen grundlegend und fortlaufend weiterzuentwickeln und somit die Entwicklung der Profession voranzubringen und zukunftsfähig zu halten. Der Verband nutzt die Interessenvertretung dazu, die Bedarfe und Bedürfnisse einer modernen Patientenversorgung mit logopädischen Therapien sicherzustellen, an internationale, evidenzbasierte Standards anzuknüpfen und die Standards auszubauen. Der Verband setzt sich für Maßnahmen ein, die die Attraktivität des Berufes stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Neben dem jährlichen Verbandskongress werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
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KHVVG, Einbeziehung der Logopäd*innen in Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen sowie im Ausschuss
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Beschreibung:
Der dbl fordert, dass im Zuge der Krankenhausreform und den hierin vorgesehenen Leistungsgruppen und den sich hieraus ergebenden Vorhaltepauschalen neben ärztlichem Personal und Pflegepersonal auch die weiteren in Kliniken tätigen Heilberufe (hier: der Logopädinnen und Logopäden) einbezogen werden. Dies erfordert auch ihre Beteiligung an der Fortentwicklung der Leistungsgruppen in den hierfür vorgesehenen Gremien.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405210013 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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GVSG, Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Reform des G-BA, Prüfvereinbarungen
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Beschreibung:
Der dbl fordert mit dem SHV: Sitz und Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss für den Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV). Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einziehung der gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 43c SGB V durch Leistungserbringer
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Beschreibung:
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Direktzugang zur logopädischen Versorgung für Patientinnen und Patienten
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Beschreibung:
Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Berufsgesetznovellierung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie
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Beschreibung:
LogopG und LogoAPrO: Novellierung Neues Berufsgesetz: Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.180.001 bis 2.190.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23