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Väteraufbruch für Kinder e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000203
- Ersteintrag: 27.01.2022
- Letzte Änderung: 25.08.2023
- Jährliche Aktualisierung: 04.01.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Herzogstr. 1a60528 Frankfurt / MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496913396290
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E-Mail-Adressen:
- bgs@vafk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
4.000 Mitglieder am 01.01.2022
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der 1988 gegründete Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf seinem satzungsgemäßen Tätigkeitsgebiet ein Antidiskriminierungsverband. Die Stärkung und lebendige Gestaltung der Vater-Kind-Beziehung ist das wichtigste Anliegen des Vereins. Die gemeinsame elterliche Verantwortung als systemische Familienbildung ist angestrebtes Ziel. Der VAfK stellt mit seinen rund 4.000 Mitgliedern und 90 Kreisgruppen die größte bundesweite Interessenvertretung für Väter dar und setzt sich für deren Ziele auch in der politischen Lobbyarbeit ein. Der Väteraufbruch für Kinder versteht sich als Kommunikationsplattform für den Austausch mit der Fachwelt, der Politik und den Medien. In diesem Sinne leistet er einen erheblichen Beitrag, um gendergerechte Defizite mit seinen spezifischen Möglichkeiten abzubauen. Der VAfK unterstützt Väter und Mütter sowie Großeltern darin, auch nach der Trennung der Eltern weiterhin ein gleichberechtigtes Erwerbs- und Familienleben führen zu können mit dem vorrangigen Ziel, den beteiligten Kindern beide Eltern dauerhaft zu erhalten. Das Motto des Vereins lautet: Allen Kindern beide Eltern. Schwerpunkte der Arbeit des Vereins sind die Bereiche Kontakt zwischen Eltern und Kindern mit einem Schwerpunkt auf der Doppelresidenz (Wechselmodell) sowie dem Schutz von Kindern vor Eltern-Kind-Entfremdung. Wir stellen und gegen einen Geschlechterkampf und für ein konstruktives Miteinander der von Mutter und Vater im Sinne der Kinder. In unseren regionalen Kreisvereinen leisten wir zumeist ehrenamtliche Selbsthilfe und Beratung für meist von Trennung und Scheidung betroffene Eltern, mit dem Ziel, eine kooperative Elternschaft anzustreben und vor allem eine für die Kinder entlastende Lösung zu finden.
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (13):
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Reform des Abstammungsrechts
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Reform des Umgangsrechts
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Reform des Sorgerechts
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Reform des Unterhaltsrechts
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Reform des Familienrechts (übergreifend)
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Reform der familiären Sozialleistungen (insb. Kindergrundsicherung)
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Reform des Familienverfahrensrechts
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Reform des Strafrechts in Bezug auf familiäre Bezüge
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Reform des Melderechts
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Reform des Mikrozensusgesetzes
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Reform des Mediationsgesetzes
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Reformen des Sozialrechts
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Reform des Elterngeldes und der Vaterschaftsfreistellung
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Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Der Rechenschaftsbericht wird den Vereinsmitgliedern erteilt.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein