- Registernummer: R000111
- Ersteintrag: 20.01.2022
- Letzte Änderung: 26.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 4053410063 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493039743606
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E-Mail-Adressen:
- info@aoew.de
- uenlue@aoew.de
- kutzsch@aoew.de
- spahr@aoew.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23220.001 bis 230.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Durmuş Ünlü LL.M.Eur.
- Leonie Spahr
- Dr. Durmuş Ünlü LL.M.Eur.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
87 Mitglieder am 26.06.2024, davon:
- 30 natürliche Personen
- 57 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen - Deutsche Sektion von SGI Europe (bvöd)
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW)
- Forum Umwelt & Entwicklung
- fesa e.V.
- Verein zur Förderung des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier e.V.
- Verein zur Unterstützung und Förderung des Institutes für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn e.V. (IRWE e.V.)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Arzneimittel; Land- und Forstwirtschaft; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft und die Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft sowie die Stärkung und Optimierung der Strukturen der öffentlichen Wasserwirtschaft. AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
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Beibehaltung der Einschränkungen für die Anwendung von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Anwendung von Glyphosat und anderen Pestiziden im Pflanzenschutz. Es wird gefordert, die mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführten Einschränkungen beizubehalten, insbesondere das Verbot in Wasserschutzgebieten. Zudem werden die aktuellen Gewässerrandstreifen als unzureichend angesehen und eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen zum Schutz der Gewässer gefordert. Wasserversorger sollen über die Anwendung von Glyphosat im Trinkwassereinzugsgebiet detailliert informiert werden (Zeitpunkt, Ort, Menge, Art der Pestizide), um ihren Pflichten nachzukommen. Insgesamt wird eine starke Einschränkung der Pestizidanwendung gefordert, um Oberflächengewässer und Grundwasser vor Einträgen zu schützen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 190/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Beschreibung:
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WHG-Anpassung an EU-VO 2020/741 zu Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Abwasser
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung. Es zielt darauf ab, bestehendes EU-Recht zu ergänzen, wobei der Gewässerschutz im Vordergrund steht. Wichtige Punkte aus AöW-Sicht sind die Abgrenzung zwischen Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung sowie die Vermeidung von zusätzlichem Bürokratieaufwand und Risiken für Gebührenzahler und Kläranlagenbetreiber. Restriktive Ausnahmeregelungen für Wasserschutzgebiete und die Informationspflicht der Wasserversorger werden begrüßt. Die Mindestwasserführung bei Dürreperioden soll klar geregelt werden. Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung sollen ausgeschlossen werden. Fragen zur Abrechnung und der Einfluss der neuen Abwasserrichtlinie müssen geklärt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser - Neufassung
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Beschreibung:
Ziel der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Abwasser nach EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Festschreibung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse im § 4 WassBG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausdrückliche und verbindliche Klarstellung in § 4 WassBG zu erreichen, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung und des Wasserhaushalts von der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung für Wasserstoffprojekte unberührt bleiben. Dies soll sicherstellen, dass die öffentliche Wasserversorgung priorisiert wird und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden, bevor der Wasserstoffhochlauf erfolgt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beteiligungsprozess für ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz"
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft das "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" des BMEL. Die AöW fordert hierbei verpflichtende Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pestizide, Transparenz bei deren Anwendung und Kosteninternalisierung. Die AöW fordert auch ein Monitoring der Pestizidverbreitung und -auswirkungen, den Verzicht auf chemische Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten. Wasserversorger sollen digital und transparent über die Anwendung von Pestiziden informiert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
270.001 bis 280.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23