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- Registernummer: R000037
- Ersteintrag: 12.01.2022
- Letzte Änderung: 03.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rugoweg (Halle 1) 6-849205 HasbergenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4958639878536
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@pro-hun.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Susanne Wille M. A.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
910 Mitglieder am 31.12.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Tierschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
ProHunde ist ein 2015 gegründeter Berufsverband für Hundeberufe. Der Verband vertritt insbesondere die Interessen von Hundeschulen, Hundetrainern, Hundetagesstätten, Hundepensionen, Dogwalkern sowie weiteren beruflich im Hundebereich tätigen Personen und Betrieben. Mit über 900 Mitgliedern zählt ProHunde zu den größeren Berufsverbänden in diesem Berufsfeld. Ziel des Verbandes ist es, die beruflichen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Hundeberufe sachlich, praxisnah und tierschutzgerecht mitzugestalten. ProHunde bringt die Erfahrungen aus der beruflichen Praxis in politische und behördliche Entscheidungsprozesse ein. Der Verband nimmt Stellung zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, beteiligt sich an fachlichen Diskussionen und weist auf Auswirkungen geplanter Regelungen für betroffene Betriebe, Hundehalter und Hunde hin. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sachgerechten Ausgestaltung von Erlaubnis-, Sachkunde- und Prüfverfahren im Zusammenhang mit § 11 Tierschutzgesetz sowie auf Fragen der Gleichwertigkeit, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und praktischen Umsetzbarkeit behördlicher Anforderungen. ProHunde setzt sich dabei für rechtssichere, einheitliche und nachvollziehbare Verfahren ein. Besondere Tätigkeitsfelder sind die Vermeidung von Konflikten zwischen Hunden und anderen Lebewesen, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Kinder und Hunde“, die Förderung der Professionalität von Hundepensionen und Hundetagesstätten sowie die Verbesserung von Ausbildungs- und Prüfungsstrukturen im Bereich der Servicehunde, insbesondere Assistenzhunde und Hunde in der tiergestützten Intervention. ProHunde setzt sich außerdem für sachgerechte, verhältnismäßige und praxistaugliche Regelungen im Bereich von Sachkunde- und Eignungsnachweisen für Hundehalter ein. Nach Auffassung des Verbandes müssen solche Verfahren geeignet sein, tatsächliche Gefahren im Alltag zu erkennen und zu vermeiden. Überwiegend theoretische Hundeführerscheinmodelle sind hierfür nach Einschätzung von ProHunde nur eingeschränkt geeignet, wenn sie das Verhalten von Hund und Halter in realen Alltagssituationen nicht ausreichend berücksichtigen. Ein weiteres Anliegen ist die barriereärmere Ausgestaltung solcher Nachweise. Prüf- und Nachweisverfahren sollten unterschiedliche persönliche Voraussetzungen berücksichtigen und nicht allein von schriftlichen oder standardisierten Prüfungen abhängig sein. Vor diesem Hintergrund hat ProHunde mit dem KoAla-Test ein praxisorientiertes Modell entwickelt, das den Umgang von Hund und Halter in Alltagssituationen in den Mittelpunkt stellt. Soweit landesrechtliche Regelungen zusätzlich theoretische Nachweise verlangen, befasst sich ProHunde auch mit ergänzenden theoretischen Prüfmodellen. Die Entwicklung solcher Modelle dient vor allem der fachlichen Bewertung und der Erarbeitung von Vorschlägen für praxistaugliche, tierschutzgerechte und rechtssichere Rahmenbedingungen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bietet ProHunde selbst keine eigenen gewerblichen Ausbildungsangebote für Berufsinteressenten, keine eigenen Hundeführerscheine und keine vergleichbaren Produkte an, deren Anerkennung der Verband zugleich politisch oder fachlich beeinflussen könnte. ProHunde beschränkt sich insoweit auf fachliche Vorschläge, Stellungnahmen und Empfehlungen zu Rahmenbedingungen, Verfahrensweisen und Qualitätsanforderungen gegenüber politischen und behördlichen Entscheidungsträgern. Darüber hinaus informiert ProHunde seine Mitglieder über rechtliche, fachliche und berufspolitische Entwicklungen und unterstützt den Austausch innerhalb der Branche. Der Verband versteht sich als fachliche Interessenvertretung, die sowohl die Belange der Berufsausübenden als auch den Tierschutz, die Praxistauglichkeit behördlicher Verfahren und die berechtigten Interessen der Hundehalter berücksichtigt.
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Überarbeitung der Assistenzhundeverordnung (AHundV)
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Beschreibung:
Die aktuelle Fassung der AHundV ist unzureichend. Sie bietet nicht die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden umzusetzen. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen und Risiken für Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf die Hilfe dieser speziell ausgebildeten Hunde zur Teilhabe im Alltag angewiesen sind. Sie kämpfen bereits jetzt mit großen Unsicherheiten, denn der Status der zukünftigen Umsetzung der Regelungen ist ungewiss. Auch das Förderprogramm zur wissenschaftlichen Begleitung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften ist noch nicht sicher.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Umsetzung des Tierschutzgesetzes
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Beschreibung:
Die Erlassung einer neuen Verordnung zur Durchführung des TierSchG ist erforderlich, um die Umsetzung der Änderungen des TierSchG aus 2014 für alle rechtssicher zu regeln. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Ungleichbehandlung der Betroffenen durch eindeutige rechtliche Vorgaben, die nicht nur auf „eine entsprechende Regelung” oder Beratungsprotokolle von nicht rechtlich legitimierten Gremien zurückgreifen, vermieden wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Auslegung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
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Beschreibung:
Der Berufsverband möchte die Klärung der Frage, ob die TierSchTrV auch für Hundetrainer und Dogwalker gültig ist?
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24