Einfache Suche

76 Einträge zur Suche nach »gemeinwohl-lobby« gefunden

Download und Sortierung

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Alle Filter zurücksetzen

Gefundene Einträge

  • Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht vom Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das DZNE als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des DZNE nicht zweckmäßig. Das DZNE ist als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sonderen gemäß dem in der Satzung festgelegten Zweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das DZNE verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes, unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie, lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
Nach oben blättern