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  • Registervermerke: Angaben zu Zuwendungen/Zuschüssen der öffentlichen Hand verweigert

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  • Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Berufsverband
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (12): Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ländlicher Raum; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 31 bis 40
  • Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Berufsverband
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Land- und Forstwirtschaft
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Interessenvertretung auf Bundesebene erfolgt grundsätzlich durch den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) sowie durch das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. und nur in Ausnahmefällen durch den Kreisverband. Die Aufwendungen des DBV werden überwiegend über die Mitgliedsbeiträge der Landesbauernverbände finanziert und im Lobbyregister offengelegt. Außerdem sind unsere Mitarbeitenden sowohl in der Interessenvertretung, überwiegend auf Kreisebene, als auch im Dienstleistungsbereich tätig. Deshalb lassen sich aus den vorhandenen Zahlen die gewünschten Angaben leider nicht mit einem vertretbaren Aufwand in der gebotenen Genauigkeit ableiten.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist daher nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des HZB nicht zweckmäßig. Das HZB als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das HZB verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i. S. d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat des BMBF tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordung in die Hierarchie des Ministeriums lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 11 bis 20
  • Helmholtz Zentrum München

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das Helmholtz Zentrum München als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Helmholtz Zentrum München nicht zweckmäßig. Das Helmholtz Zentrum München ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das Helmholtz Zentrum München verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 21 bis 30
  • Landvolk Hannover

    • Tätigkeitskategorie: Berufsverband
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Land- und Forstwirtschaft
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Interessenvertretung auf Bundesebene erfolgt grundsätzlich durch den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), und nur in Ausnahmefällen durch den Landesverband. Die Aufwendungen des DBV werden überwiegend über die Mitgliedsbeiträge der Landesbauernverbände finanziert und im Lobbyregister offengelegt. Außerdem sind unsere Mitarbeiter sowohl in der Interessenvertretung, überwiegend auf Landes und Kreisebene, als auch im Dienstleistungsbereich tätig. Deshalb lassen sich aus den vorhandenen Zahlen die gewünschten Angaben leider nicht mit einem vertretbaren Aufwand in der gebotenen Genauigkeit ableiten.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Berufsverband
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (46): Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Parlamentarisches Verfahren; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Familienpolitik; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Fischerei/Aquakultur; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Integration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Öffentliches Recht; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 11 bis 20
  • Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Berufsverband
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (32): Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Allgemeine Energiepolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ländlicher Raum; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verkehrsinfrastruktur; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht vom Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das DZNE als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des DZNE nicht zweckmäßig. Das DZNE ist als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sonderen gemäß dem in der Satzung festgelegten Zweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das DZNE verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes, unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie, lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin

    • Tätigkeitskategorie: Unternehmen
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Gesundheitsversorgung
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • arche noVa - Initiative für Menschen in Not e. V.

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (2): Menschenrechte; Entwicklungspolitik
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Informationen zum letzten abgelaufenen Geschäftsjahr liegen noch nicht vor. Gemäß § 3 Absatz 2 LobbyRG verweigert arche noVa e. V. die Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, Zuwendungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand und Schenkungen Dritter sowie ggf. zum Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt zu dem die entsprechenden Informationen vorliegen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
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