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  • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)

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  • Akkon - Hochschule für Humanwissenschaften gemeinnützige GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (8): Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Extremismusbekämpfung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 0
  • ARENA2036 e.V. Forschungscampus des BMBF

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (6): Hochschulbildung; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Es finden keine dezidierten Ausgaben für Interessenvertretung statt.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Center for Applied Research in Partnership with the Orient e.V. (CARPO)

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (7): Außenpolitik; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung der Ausnahmetatbestände Paragraf 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG und des Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des CISPA nicht zweckmäßig. CISPA ist als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. CISPA verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand und einer nicht zu vermeidenden erheblichen Unschärfe sinnvoll erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
    • Auftraggeberinnen und Auftraggeber: 2
  • DECHEMA-Forschungsinstitut

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (2): Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (13): Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Entwicklungspolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Institutionelle Fragen der EU; Cybersicherheit; Migration; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verteidigungspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 31 bis 40
  • Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft (DGPTW) e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (6): Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Focused Energy GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Sonstiges im Bereich "Energie"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 07/22 bis 07/23
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 41 bis 50
  • Forschungszentrum Jülich GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das Forschungszentrum Jülich GmbH als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Forschungszentrums Jülich nicht zweckmäßig. Das Forschungszentrum Jülich ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das Forschungszentrum Jülich verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
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