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  • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Arbeit und Beschäftigung

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  • Agora Transport Transformation gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (37): Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Personenverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      60.001 bis 70.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 21 bis 30
  • CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung der Ausnahmetatbestände Paragraf 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG und des Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des CISPA nicht zweckmäßig. CISPA ist als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. CISPA verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand und einer nicht zu vermeidenden erheblichen Unschärfe sinnvoll erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
    • Auftraggeberinnen und Auftraggeber: 2
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