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  • Datenbestand: Aktive Interessenvertreter/-innen
  • Art der Interessenvertretung (GL2022): Selbst betrieben und in Auftrag gegeben
  • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)

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  • Republik 21 e.V. Denkfabrik für neue bürgerliche Politik

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (11): Außenpolitik; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Allgemeine Energiepolitik; EU-Binnenmarkt; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Politisches Leben, Parteien
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      200.001 bis 210.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sind nicht zu ermitteln.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 41 bis 50
  • Helmholtz-Zentrum hereon GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Hereon nicht zweckmäßig. Hereon ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Hereon verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (19): Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Schifffahrt; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      90.001 bis 100.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • IU Group N.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      40.001 bis 50.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
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