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  • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
  • Registervermerke: Angaben zum Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht verweigert
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  • Registervermerke: Angaben zu jährlichen finanziellen Aufwendungen verweigert
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  • Leibniz-Institut für Analytsiche Wissenschaften -ISAS- e. V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Stiftung Europäische Integration

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (3): EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 0
  • Cebs.Qe. Nyrknaqen Jhggvt YY.Z

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (3): Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Hochschulbildung
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
    • Auftraggeberinnen und Auftraggeber: 1
  • DECHEMA-Forschungsinstitut

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (2): Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Cognos International GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (8): Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Entwicklungspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (31): Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Hochschulbildung; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Diversitätspolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Religion/Weltanschauung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Kultur; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Integration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Keine ausreichenden Informationen vorhanden, um belastbare Angaben zu machen Betrag ist als vernachlässigbar einzustufen
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Qe. Qnavry ina Fxlr

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • center for innovation & sustainability in tourism e. V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (8): Erneuerbare Energien; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • German Institute of Development and Sustainability (IDOS)

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Aufwendungen im Bereich der Interssensvertretung sind nicht zu ermitteln.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • ARENA2036 e.V. Forschungscampus des BMBF

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (6): Hochschulbildung; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Es finden keine dezidierten Ausgaben für Interessenvertretung statt.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • UniversitätsKlinikum Mannheim

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (2): Hochschulbildung; Gesundheitsversorgung
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      wechselt stark
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Hertie School gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (6): EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 08/22 bis 07/23
      80.001 bis 90.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (4): Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Aufwendungen können nicht beziffert werden.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Europäische Gesellschaft für Strategie und Sicherheit e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (19): Internationale Beziehungen; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Katastrophenschutz, Bevölkerungsschutz, Zivilschutz
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Twincore, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die Twincore, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit der Twincore, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH (TWINCORE) nicht zweckmäßig. Das TWINCORE ist von den Gesellschaftern Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH und Medizinische Hochschule Hannover grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das TWINCORE verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • The Atlantic Council of the United States, Inc.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (38): Außenpolitik; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Extremismusbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Meinungs- und Pressefreiheit; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Bundeswehrangelegenheiten; Rüstungsangelegenheiten; Verteidigungspolitik; Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 251 bis 260
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sind nicht zu ermitteln.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 41 bis 50
  • Helmholtz-Zentrum hereon GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Hereon nicht zweckmäßig. Hereon ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Hereon verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (13): Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Entwicklungspolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Institutionelle Fragen der EU; Cybersicherheit; Migration; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verteidigungspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      0 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 31 bis 40
  • ZiviZ gGmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (3): Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Digitalisierung
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (11): Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Cybersicherheit; Extremismusbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Klimaschutz; Bundeswehrangelegenheiten; Verteidigungspolitik
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt, da sich das IFSH als Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst versteht. Zweck des IFSH gemäß Satzung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung gemäß den Kriterien freier Forschung und Lehre. Die Verwirklichung dieses Satzungszweckes erfolgt unter anderem durch die Beratung nationaler und internationaler, staatlicher und nicht-staatlicher Organisationen in friedens- und sicherheitspolitischen Fragen. Das IFSH verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 11 bis 20
  • Forschungszentrum Jülich GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das Forschungszentrum Jülich GmbH als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Forschungszentrums Jülich nicht zweckmäßig. Das Forschungszentrum Jülich ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das Forschungszentrum Jülich verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach §3 Abs. 1 Nr. 6-8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) nicht zweckmäßig. Das HZI ist als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das HZI verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe, der Forschung, überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH

    • Tätigkeitskategorie: Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG erfolgt aus Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestands § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist daher nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des HZB nicht zweckmäßig. Das HZB als Mitglied des Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das HZB verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i. S. d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat des BMBF tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordung in die Hierarchie des Ministeriums lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6-7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 11 bis 20
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