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Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006574
- Ersteintrag: 21.03.2024
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Lefèvrestr. 2312161 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491736787218
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E-Mail-Adressen:
- infobppev@gmail.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Katharina Amon
- Katharina Gay
- Beate Müller
- Sabine Köhler
- Manuela Beck
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Gesamtzahl der Mitglieder:
108 Mitglieder am 05.03.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Strafrecht; Unterstützung Betroffener von Straftaten während des Strafverfahrens
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Psychosozialen Prozessbegleitung ist ein Zusammenschluss von in Deutschland anerkannten Psychosozialen Prozessbegleiter:innen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, das Instrument der Psychosoziale Prozessbegleitung bekannter zu machen, eine angemessene Entlohnung zu erreichen und für möglichst viele Betroffene eine unkomplizierte Beiordnung zu erreichen. Der Bundesverband ist in ständigem Austausch mit seinen Mitgliedern, den Justizministerien und Vertretern aus Politik und Wissenschaft.
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Erleichterung der Zugänge zur Psychosozialen Prozessbegleitung; bessere Vergütung
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Beschreibung:
Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Unterstützung Betroffener von Straftaten während des Strafverfahrens
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23